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Information an Unionsbürger zur Europawahl

15. 04. 2014

Wichtige Information an Unionsbürger zur Europawahl

am 25. Mai 2014

 

vom 22. bis 25. Mai 2014 findet in der Europäischen Union die 8. Direktwahl des
Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, dem 25. Mai 2014.

 

Bitte weiterführenden Link beachten!

 

Europawahl 2014: Wahlrecht für Deutsche im Ausland

 

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können
entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

 

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

 

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts

 

bis spätestens zum 4. Mai 2014 (Sonntag)

 

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

 

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter

http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/unionsbuerger/

 

oder bei der Stadt Gerbstedt, Einwohnermeldeamt, Markt 1, 06347 Gerbstedt.

 

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter http://www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany/.