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Neue Regelungen bei Wohnungswechsel

08. 10. 2015

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz, welches am 1. November 2015 in Kraft treten wird, werden erstmals bundesweit und unmittelbar geltende Vorschriften für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die mit dem Vollzug des Melderechts befassten Behörden geschaffen. Daraus resultierend gelten ab 1. November 2015 neue Regelungen, die von Bürgerinnen und Bürgern bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind.

Näheres unter Bekanntmachungen das benötigte Formular finden Sie unter Formulare und Anträge.