Schiedsleute gesucht!
Aufruf zur Bewerbung um ein Schiedsamt als Schiedsfrau oder Schiedsmann bei der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Die Schiedsstelle der Stadt Gerbstedt muss neu besetzt werden.
Diese kann mit einem Vorsitzenden und einer weiteren Schiedsperson besetzt werden. Die Aufgaben einer Schiedsstelle werden in der Regel von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedsperson) wahrgenommen. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.
Die Voraussetzungen, die an eine Schiedsperson gestellt werden, ergeben sich aus dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG.)
Danach können folgende Bürger das Amt antreten.
- Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
- Ihren Wohnsitz im Schiedsstellenbezirk haben und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus - und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Gemäß § 4 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchStG) werden Schiedspersonen für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt und gemäß § 6 des v.g. Gesetzes von der Leitung des Amtsgerichtes Lutherstadt Eisleben in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt, die bereit sind, als Schiedspersonen zu arbeiten, können bis zum
09. Oktober 2026
ihre Bewerbung an die Stadtverwaltung Gerbstedt, Markt 1, 06347 Gerbstedt
abgeben oder per E-Mail an senden.
gez.: U. Döring
Bürgermeister