Bescheide zur Erhebung der Umlage der Verbandsbeiträge 2023
Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer und landwirtschaftliche Betriebe
Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
in den nächsten Tagen werden Ihnen die Bescheide zur Erhebung der Umlage der Verbandsbeiträge für das Beitragsjahr 2023 zugestellt.
Dies betrifft die Unterhaltungsverbände „Untere Saale“, „Westliche Fuhne/Ziethe“ und „Wipper-Weida“.
Um Ihnen den Hintergrund dieser Bescheide zu erläutern, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Warum werden diese Beiträge erhoben?
Die Unterhaltungsverbände sind gesetzlich für die Pflege, Reinigung und den ordnungsgemäßen Wasserabfluss von Bächen, Gräben und Flüssen (Gewässer 2. Ordnung) in unserem Verbandsgebiet zuständig. Diese gesetzliche Pflichtaufgabe sichert den ordnungsgemäßen Zustand der Gewässer und ihrer Ufer, was insbesondere den reibungslosen Abfluss des Niederschlagswassers garantiert. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger.
Die Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt legt die Beiträge, die ihr aus ihrer gesetzlichen Mitgliedschaft in den Unterhaltungsverbänden entstehen, einschließlich der entstehenden Verwaltungskosten, auf die Umlageschuldner um.
Wie berechnet sich der Beitrag?
Die Ermittlung des Umlagebetrages basiert auf zwei Säulen:
dem jährlichen Flächenbeitragssatz pro Hektar Grundstücksfläche
dem jährlichen Erschwernisbeitrag für Grundstücke, die nicht der Grundsteuer A unterliegen (also keine land- oder forstwirtschaftlichen Nutzflächen sind)
Rechtliche Grundlagen
Die entsprechende Satzung der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt zur Umlage der Verbandsbeiträge 2023 finden Sie direkt auf unserer Website im Bereich Ortsrecht oder unter folgendem Link:
🔗 https://www.stadt-gerbstedt.de/rechtsgrundlagen/1/satzungen.html
Sie haben Fragen zu Ihrem Bescheid?
Bevor Sie ein formelles Schreiben aufsetzen, greifen Sie gerne zum Telefon! Unklarheiten zur Berechnung lassen sich in einem kurzen, direkten Gespräch oft am schnellsten klären. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind gerne für Sie da:
📞 Telefon: 034783 61137 oder 034783 61144
✉️ E-Mail:
Persönliche Beratung im Rathaus:
Sie können Ihr Anliegen während der regulären Sprechzeiten auch persönlich mit uns klären:
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 17:30 Uhr
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