Informationen zur Umlage der Verbandsbeiträge

Informationen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände

Fuhne/Ziehte“, „Untere Saale“ und „Wipper-Weida“

 

Allgemeines:

Im vergangenen Jahrhundert wurde das Gewässernetz stark ausgebaut um beispielsweise bebaute Gebiete gegen Hochwasser oder Vernässung zu schützen sowie landwirtschaftlichen Nutzern bessere Vorflutverhältnisse zu schaffen. Damit das Wasser möglichst ungehindert abfließen kann, zum Beispiel mit Hilfe von Gefällen oder künstlicher Hebung, werden dauerhafte Erhaltungsmaßnahmen benötigt welche wiederum dem Lebensraum für Fauna und Flora dient.

Durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und die Landeswassergesetze (für Sachsen-Anhalt WG LSA) werden ordnungsgemäße Abflüsse sowie Entwicklung, Erhaltung und Pflege von Gewässern vorgeschrieben, denn durch nachhaltige Bewirtschaftung von Gewässer wird die Lebensgrundlage eines Jeden geschützt.

Unter Gewässerunterhaltung werden somit alle Maßnahmen wie Reinigung und Freiräumung von Gewässerbetten sowie Erhaltung und Neuanpflanzung von Ufergehölzen und –baumbeständen verstanden. Ebenso müssen Anlagen, die der ordnungsgemäßen Abführung des Wassers dienen, unterhalten werden.

In der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt werden mithilfe von regelmäßigen Gewässerschauen, die Gewässer und –abschnitte im Gemeindegebiet hinsichtlich des Unterhaltungszustandes kontrolliert. Diese werden i.d.R. durch den jeweiligen Unterhaltungsverband durchgeführt bei denen neben den Mitarbeitern der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde, der Stadtverwaltung, des Landesbetrieb Bau (Straßenmeisterei) und vom „Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd“ sowie den (schaubeauftragten) Landwirten alle interessierten Bürger teilnehmen können. Termine und jeweilige Besichtigungspläne werden rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gegeben.

Zuständigkeiten:

Für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung ist das Land, vertreten durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) zuständig. Gewässer 1. Ordnung sind Gewässer die eine erhebliche wasserwirtschaftliche Bedeutung haben (z.B. Binnenwasserstraßen). Die Bundeswasserstraßen (z.B. untere Saale) werden jedoch von der Wasserstraßenverwaltung des Bundes unterhalten.

Für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung sind Unterhaltungsverbände zuständig. Diese Gewässer sind „nicht schiffbare Gewässer“. Darunter fällt Oberflächen- und Grundwasser welches durch Gräben, Bäche und kleinere Flüsse aufgenommen wird.

Beitragspflicht:

Die Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt ist Pflichtmitglied in den Unterhaltungsverbänden „Fuhne/Ziehte“, „Untere Saale“ und „Wipper-Weida“, gemäß §54 (3) WG LSA und hat somit Beiträge für die Durchführung erforderlicher Unterhaltungsmaßnahmen an den jeweiligen Unterhaltungsverband abzuführen.

Die Unterhaltungsverbände sind seit 01.01.2015 verpflichtet auch für Flächen die in Gewässer 1. Ordnung entwässern Beiträge in gleicher Höhe mit zu erheben und diese dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft zu erstatten.

Die erhobenen Beiträge der Unterhaltungsverbände werden auf die Flächeneigentümer umgelegt. Dazu beschließt der Stadtrat i.d.R. jährlich eine Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge

(www.stadt-gerbstedt.de/rechtsgrundlagen/1/satzungen).

Im September/Oktober erhalten voraussichtlich alle betroffenen Flurstückseigentümer den „Umlagebescheid 2015 - Bodenbeitrag“. Erhobene Umlagebeträge werden in vollem Umfang durch die Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt an die zuständigen Unterhaltungsverbände abgeführt. Bitte prüfen Sie die Angaben auf Richtigkeit und informieren bei Bedarf der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Krüger, erreichbar unter 034783-61-132.

Ihre Bauverwaltung der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt

K.Krüger