Informationen zur Durchführung der Gewässermahd

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Gewässermahd an Gewässern 2. Ordnung

 

Entsprechend der Festlegungen in den §§ 52/54 und 66 des Wassergesetzes LSA in der aktuellen Fassung, der Satzung des Verbandes §§ 2 und 4 in der aktuellen Fassung teilt der Unterhaltungsver­ band "Westliche Fuhne/Ziethe" Peißen mit, dass in der Zeit von

 

voraussichtlich Mitte Juni bis Ende Dezember 2020

 

die erforderlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet durchgeführt werden.

Die Unterhaltungsarbeiten führt der Verband mit eigenem Personalbestand durch.

 

Hinweise:

1. Anlieger und Hinterlieger haben zu dulden, dass der Unterhaltungspflichtige die Grundstücke be­

tritt, vorübergehend benutzt, ...!

2. Anlieger und Hinterlieger haben lt. WG LSA ebenso zu dulden, dass der Aushub auf ihren Grund­

stücken eingeebnet wird, sofern es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt.

3. Der Unterhaltungszeitraum umfasst alle Unterhaltungsarbeiten in allen Mitgliedsgemeinden. Es besteht absolut kein Grund zur Beunruhigung und Besorgnis, wenn im August oder September noch nicht alle Gewässer unterhalten worden sind. Eine Mahd aus rein optischen Gesichtspunkten erfolgt durch uns nicht!

4. Generell ist die Gewässerunterhaltung immer eine vorausschauende Maßnahme, d. h., mit den Arbeiten wird die hydraulische Leistungsfähigkeit für mögliche Starkabflüsse im Herbst und insbe­sondere im folgenden Frühjahr gesichert.

Jährlich wiederkehrende Arbeiten (Böschungsmahd und Sohlkrautung) werden erst zu Beginn der Arbeiten aufgrund der tatsächlichen Bedingungen/hydraulische Schwerpunkte, Erreichbarkeit, Witterung, technologische Fragen) zeitlich durch den verantwortlichen Verband eingeordnet.

Für Rückfragen und erforderliche Abstimmungen stehen Ihnen als

Ansprechpartner zur Verfügung:

 

Herr Hendrich

Herr Loß

 

vom UHV "Westliche Fuhne/Ziethe" in 06406 Bernburg, OT Peißen,Tel. 03471 310840.