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Wichtige Mitteilung zur Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und der Sportstätten in der Stadt Gerbstedt

Aufgrund der 2. Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung herausgegeben am 30.10.2020 werden ab

dem 02.11.2020 bis 30.11.2020 folgende Einrichtungen geschlossen bzw. nicht mehr vermietet:

 

  1. Museum Gerbstedt
  2. Alle Gemeinschaftseinrichtungen für Feierlichkeiten

 

Ab 02.11.2020 darf kein Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen stattfinden. Dies gilt für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen.

 

gez. B. Hartwig

Bürgermeister