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Feierlichkeiten und Veranstaltungen in kommunalen Gebäuden

Ab sofort stehen die Dorfgemeinschaftshäuser wieder für Feierlichkeiten und Veranstaltungen zur Verfügung.

 

Bitte beachten Sie, dass Feierlichkeiten und Veranstaltungen nur unter den Voraussetzungen der aktuell gültigen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt und des, diesem Artikel begefügten, Hygienekonzeptes möglich sind.