Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

3-G-Regel im Rathaus für Besucherverkehr

24. 11. 2021

Die Stadt Gerbstedt hat bereits am 17.11.2021 ihre Verwaltungsgebäude coronabedingt für den Besucherverkehr geschlossen.

Nur bei dringenden Anliegen ist ein Besuch, nach vorherig vereinbartem Termin, möglich. Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter, dieser entscheidet, ob ein Termin vor Ort notwendig ist.

Bei einem Besuch im Verwaltungsgebäude gilt die 3-G-Regelung (geimpft, genesen oder negativ getestet).

Sie werden zum vereinbarten Termin von der Eingangstür des Gebäudes abgeholt (Klingel vorhanden). Hier wird auch die 3-G-Regel kontrolliert.

Weiterhin wird in den Verwaltungsgebäuden zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen ein Anwesenheitsnachweis für Besucher gemäß § 1 Abs. 3 der SARS-CoV-2-EindV geführt.

Telefonisch bleibt die Stadtverwaltung unter der Rufnummer:

(034783) 61-0 erreichbar.

 

Sollten sich die Regelungen aus aktuellem Anlass ändern, dann werden Sie auf der Homepage der Stadt Gerbstedt informiert: www.stadt-gerbstedt.de

 

gez.

U. Döring

Bürgermeister