Einheitsgemeinde Gerbstedt
Schriftgröße:
normale Schrift einschalten    große Schrift einschalten    sehr große Schrift einschalten
 
Suche:
 
 
 
 

Aktuelles Bild

 
  • Aktuelles
    •  
    • Bekanntmachungen
    • Veranstaltungen
    • Verkehrsmeldungen
    •  
  • Startseite
  • Bürgerservice
    •  
    • Grußwort
    • Behördenwegweiser
    • Formulare und Anträge
    • Sitzungstermine
    • Öffnungszeiten
    • Kontakt
    • Digitaler Kummerkasten
    • Polizei
    •  
  • Struktur
    •  
    • Ämter
    • Stadtrat
    • Ausschüsse
    • Ortsteile
    • Einrichtungen
      •  
      • Schulen
      • Kitas
      • Bibliothek
      • Gedenkstätte
      • Kulturhaus
      • Museums-/Bürgerhaus
      • Spielplätze
      • Sporthalle
      • Sportplätze
      • Schwimmbäder
      • Kegelbahn
      • Hundeplatz
      •  
    • Vereine
    • Bürgermeister
    • Ortschaftbürgermeister
    •  
  • Veröffentlichungen
    •  
    • Amtsblätter
    • Satzungen
    • Immobilien
    • Vergabemaßnahmen
    • Bauleitplanung
    • Info Broschüre
    •  
  • Bilder
  • Gästebuch
  • Sehenswürdigkeiten
  • Städtepartnerschaft
  • Leader Projekte
Sachsen-Anhalt vernetzt
Bleiben Sie auf dem Laufenden!
 
 
 
 
Das Fundbüro informiert
 
 
Wahlbekanntmachung
07.11.2019
 
Besuchen sie das Präventionsmobil des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt!
 
 
[ mehr ]
 
 
 
Weihnachtsmarkt in Rottelsdorf
07.12.2019 - 15:00 Uhr
Rottelsdorf
 
2. Advent in Gerbstedt
08.12.2019 - 16:00 Uhr
Gerbstedt Marktplatz
 
3. Advent in Gerbstedt
15.12.2019 - 17:00 Uhr
Gerbstedt Marktplatz
 
[ mehr ]
 
 
RSS-Feed   Link verschicken   Drucken
 

Wahl der Schöffen für die am 01.01.2019 beginnende Schöffenperiode

Die Wahlperiode der derzeit tätigen Schöffen und Hilfsschöffen wird zum 31.12.2018 auslaufen.

Für die ab dem 01.01.2019 beginnende (bis zum 31.12.2023 dauernde) neue Wahlperiode sind daher die Schöffen und Hilfsschöffen neu zu wählen.

Benötigt werden Schöffen und Hilfsschöffen für die Tätigkeit beim Schöffengericht Amtsgericht Eisleben und auch Schöffen für die Tätigkeit bei einer Strafkammer des Landgerichts Halle.

Das Amt eines Schöffen ist eine Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG) ausgeübt werden.

Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzung erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen.

Selbstbenennungen sind zulässig.

 

Bei Interesse für die Tätigkeit als Schöffe bzw. Hilfsschöffe bitten wir alle interessierten Bürger aus der Stadt Gerbstedt und aus den dazugehörenden Ortsteilen sich bis zum 30.04.2018

bei der Stadt Gerbstedt, Hauptverwaltung, Markt 1 in 06347 Gerbstedt zu melden, um sich für die Schöffenwahl in die Vorschlagsliste eintragen zu lassen.

 

 
Weitere Informationen:
Mehr über
Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
 
zurück
Senden  |  Drucken  |  Nach oben
 
 
Startseite            Impressum            Datenschutz