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Wahl der Schöffen für die am 01.01.2019 beginnende Schöffenperiode

Die Wahlperiode der derzeit tätigen Schöffen und Hilfsschöffen wird zum 31.12.2018 auslaufen.

Für die ab dem 01.01.2019 beginnende (bis zum 31.12.2023 dauernde) neue Wahlperiode sind daher die Schöffen und Hilfsschöffen neu zu wählen.

Benötigt werden Schöffen und Hilfsschöffen für die Tätigkeit beim Schöffengericht Amtsgericht Eisleben und auch Schöffen für die Tätigkeit bei einer Strafkammer des Landgerichts Halle.

Das Amt eines Schöffen ist eine Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG) ausgeübt werden.

Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzung erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen.

Selbstbenennungen sind zulässig.

 

Bei Interesse für die Tätigkeit als Schöffe bzw. Hilfsschöffe bitten wir alle interessierten Bürger aus der Stadt Gerbstedt und aus den dazugehörenden Ortsteilen sich bis zum 30.04.2018

bei der Stadt Gerbstedt, Hauptverwaltung, Markt 1 in 06347 Gerbstedt zu melden, um sich für die Schöffenwahl in die Vorschlagsliste eintragen zu lassen.