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Hinweis an alle Hundehalter zur Verunreinigung durch Hundekot

09. 04. 2019

Bei der Stadt Gerbstedt gehen immer wieder Beschwerden über Verschmutzungen der öffentlichen Flächen durch Hundekot ein. Diese Verschmutzungen werden auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen, in Parks und sogar auf Spielplätzen hinterlassen.

Die Hundekothaufen bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung.

Durch diese Verunreinigungen können Krankheiten übertragen werden. Hundekot kann bei unmittelbarem Kontakt die Gesundheit unserer Kinder durch Bakterien, Viren oder Würmer bedrohen.

Aus diesem Grund ist Hundekot als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes einzustufen und ist durch den Hundehalter schnellstmöglich zu beseitigen.

Diese Reinigungspflicht steht noch vor der Straßenreinigungspflicht des Anliegers.

Wenn Sie also mit Ihrem Hund Gassi gehen, lassen Sie ihn nicht unbeaufsichtigt laufen.

Hat er sein Geschäft gemacht, dann nehmen Sie das mehr oder weniger große Häufchen mit Hilfe einer Tüte auf und entsorgen es zu Hause in Ihrer Restmülltonne.

So tragen auch Sie dazu bei, dass unsere Orte lebenswerter und sauberer werden.

 

Beachten Sie also bitte diese Regeln und Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken.

 

Ihre Ordnungsverwaltung

EG Stadt Gerbstedt