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Allgemeinverfügung des LK MSH Zugang Spielplätze

Allgemeinverfügung

 

Der Landkreis Mansfeld-Südharz erlässt auf der Grundlage des § 8 Abs. 4 der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV- 2in Sachsen-Anhalt (Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 5. SARS-CoV-2-EindV) die nachfolgende Allgemeinverfügung über die Genehmigung des Zugangs zu Spielplätzen im Landkreis Mansfeld-Südharz.

 

Näheres entnehmen Sie bitte dem  PDF Dokument.