Die Bauverwaltung informiert

Informationen zur Erhebung der

Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände

Untere Saale“, „Westliche Fuhne/Ziethe“ und „Wipper-Weida“


 

Durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und die Landeswassergesetze (für Sachsen-Anhalt WG LSA) werden ordnungsgemäße Abflüsse sowie Entwicklung, Erhaltung und Pflege von Gewässern vorgeschrieben, denn durch die nachhaltige Bewirtschaftung von Gewässer wird die Lebensgrundlage eines Jeden geschützt.

Die dafür, in den 90er Jahren, gegründeten Unterhaltungsverbände (UHV) sind unter anderen für die Reinigung und Freiräumung von Gewässerbetten sowie Erhaltung und Neuanpflanzung von Ufergehölzen und –baumbeständen zuständig. Ebenso werden Anlagen, die der ordnungsgemäßen Abführung des Wassers dienen, unterhalten.

Die Gewässer und –abschnitte im Gemeindegebiet der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt werden mithilfe von regelmäßigen Gewässerschauen, hinsichtlich des Unterhaltungszustandes kontrolliert. Diese werden i.d.R. durch den jeweiligen Unterhaltungsverband durchgeführt bei denen neben den Mitarbeitern der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde, der Stadtverwaltung, des Landesbetrieb Bau (Straßenmeisterei) und vom „Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd“ sowie den (schaubeauftragten) Landwirten alle interessierten Bürger teilnehmen können. Termine dazu werden rechtzeitig sowohl im Amtsblatt als auch auf der Homepage der Stadt Gerbstedt bekannt gegeben.

Beitragspflicht:

Die Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt ist Pflichtmitglied in den Unterhaltungsverbänden „Untere Saale“, „Westliche Fuhne/Ziethe“ und „Wipper-Weida“, gemäß §54 (3) WG LSA und hat somit Beiträge für die Durchführung erforderlicher Unterhaltungsmaßnahmen an den jeweiligen Unterhaltungsverband abzuführen.

Die erhobenen Beiträge der Unterhaltungsverbände sind auf die Flächeneigentümer umzulegen. Dazu beschließt der Stadtrat für das jeweilige Unterhaltungsjahr die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge (www.stadt-gerbstedt.de).

Hinweis:

Die, seitens der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt, zu erhebenden Umlagebeträge werden in vollem Umfang an die zuständigen Unterhaltungsverbände abgeführt.

Die Beiträge werden voraussichtlich wie folgt erhoben:

 

Umlagejahr

Bekanntgabe Satzung

Erhebung

2015

Amtsblatt 4/2017

Kalenderwoche 43/44 - 2017

2016

Amtsblatt 5/2017

Kalenderwoche 48/50 - 2017

2017

Amtsblatt 5/2017

Januar 2018


Bitte prüfen Sie nach Erhalt des Bescheides die Angaben auf Richtigkeit.

Bei Fragen, Hinweisen oder Beanstandungen können sie die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Krüger, unter der Durchwahl 034783-61-132 erreichen.