Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Hinweis des Bundesinnenministeriums - Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Einheitsgemeinde Gerbstedt

Hinweis des Bundesinnenministeriums - Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

 

Im Zuge der Pandemiebekämpfung haben viele Bürgerämter die Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten, wenn möglich, online zu erledigen oder zu verschieben. Sollte Ihr alter Personalausweis in den nächsten Wochen ablaufen, weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darauf hin, dass Sie der Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen können.

Ist Ihr Personalausweis und/oder Reisepass abgelaufen und steht Ihnen somit kein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) mehr zur Verfügung, benötigen Sie aber dringend ein gültiges Identitätsdokument, können Sie in jedem geöffneten Bürgeramt ein neues Dokument beantragen und – nach Herstellung/Lieferung durch den Hersteller – dort abholen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Unzuständigkeitszuschlag (Personalausweis: 13,00 €; Reisepass: doppelte Gebühr) anfällt. Hat die Behörde an Ihrem Wohnsitz – neben der Reduzierung des Publikumsverkehrs – aufgrund des Infektionsschutzes auch die büromäßige Bearbeitung komplett eingestellt, können auch bei unzuständigen, geöffneten Bürgerämtern Anträge auf Ausstellung von Personalausweis und Reisepass nicht bearbeitet werden.

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien.

Nähere Einzelheiten können Sie auch unter dem https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html abrufen.