Zusätzliche Informationen zur dezentralen Impfmöglichkeit in der Impfstufe 1.

Der Presse und den Medien kann entnommen werden, dass die Vereinbarung eines Impftermins, insbesondere über die zentrale Telefonnummer 116, 117, schwierig ist.

Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit z.B. über diese Hotline und dessen Internetseite einen Impftermin zu vereinbaren.


In Absprache mit dem Landkreis Mansfeld-Südharz, vertreten durch die Landrätin Frau Dr. Klein und der Leitung des Impfzentrum MSH Herrn Hohmann und Herrn Lenzewski, wurde aus dem vorgenannten Grund vereinbart, dass die Vermittlung der Impftermine künftig direkt über die Einheits- und Verbandsgemeinden erfolgen soll und auch die Impfung dort erfolgt.

Das bedeutet, dass die Impftermine für die betreffenden Gerbstedter, die nicht in Einrichtungen leben, über die Stadt Gerbstedt vermittelt werden und die Impfung dann direkt in Gerbstedt durchgeführt wird.

 

Die Bürgerinnen und Bürger die das 80. Lebensjahr bereits vollendet haben und die nach der Impfverordnung zuerst geimpft werden können erhalten von der Stadtverwaltung ein Anschreiben mit einem Kontaktformular. Dieses senden Sie dann bitte bis zum 19.3.2021 ausgefüllt zurück.

Sobald der Impfstoff verfügbar ist, werden Sie über den Ort, das Datum und die Uhrzeit informiert, wann Ihr persönlicher Impftermin erfolgen wird.

 

Sofern Sie keinen Impftermin wünschen oder Sie bereits geimpft wurden, können Sie dies auf dem Kontaktformular angeben.

 

Ich hoffe, dass wir mit diesem Angebot die Impfung im Landkreis MSH und konkret in Gerbstedt beschleunigen und für Sie vereinfachen können.

Weiter gehe ich davon aus, dass wir nur durch das Impfen dieser Pandemie wirksam begegnen können.

 

Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass es keine Impfpflicht gibt und dieses Angebot zur Vermittlung eine Impftermins freiwillig ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jutta Fischer

bestellte Beauftragte zur Wahrnehmung

der Aufgaben des HVB der EG Stadt Gerbstedt