Hinweise zu den Steuervordrucken

28. 11. 2022

Ab dem 1. Januar 2023 werden in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden die
Einkommensteuervordrucke 2022 ff. nicht mehr zur Entnahme ausgelegt.
Um Papiervordrucke weiterhin zu nutzen oder alternativ auch in elektronischer Form
nutzen zu können, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

1. ELSTER-Portal (Link: www.elster.de)
Nach einer Registrierung, die einmalig nach ca. zwei Wochen abgeschlossen ist, können
Sie die Vorteile wie die vorausgefüllte Erklärung und die elektronische Übermittlung von
Belegen oder Anfragen nutzen. Die Pandemie in 2020/2021 hat gezeigt: ELSTER macht
Sie unabhängig von den Öffnungszeiten der Finanzämter.

 

2.einfachELSTER (Link: www.einfach.elster.de/erklaerung/ui/)
Diese Programmvariante von ELSTER wurde für Steuerpflichtige mit Renten- oder
Pensionseinkünften entwickelt. Die Registrierung ist einfacher und damit schneller
abgeschlossen. Auch die Befüllung mit Ihren Daten beschränkt sich auf wenige Angaben.

 

3. Formulare als Ausdruck aus dem Vordruckcenter des Bundes
(Link: www.formulare-bfinv.de)
Die benötigten Vordrucke können als leere PDF-Version oder durch Sie gefüllt
ausgedruckt werden. Im Formularcenter sind alle Vordrucke erhältlich, die Sie für Ihre
persönliche Steuererklärung benötigen. Ferner benötigen Sie einen Drucker.

 

4. Versand durch die Finanzämter
Die Vordrucke können Sie auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt telefonisch oder
postalisch anfordern. Die Telefonnummern und Adressen finden Sie im letzten
Steuerbescheid. Bitte prüfen Sie vorab, welche konkreten Vordrucke Sie für Ihre
Steuererklärung benötigen.

 

5. Abholung in Ihrem Finanzamt
Um alle notwendigen Vordrucke für die Steuererklärung zu erhalten, könnte das
Aufsuchen des Finanzamtes sinnvoll sein. Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen vor Ort bei
Fragen zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich vorab über die aktuellen Öffnungs-
und Sprechzeiten Ihres Finanzamtes: (Link: finanzamt.sachsen-anhalt.de).

 


Herausgeber: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, / mf.sachsen-anhalt.de / Dezember 2022