Corona-Virus
Die Stadt Gerbstedt stellt auf dieser Seite den Bürgern die aktuellen Informationen bereit, um sich über das Thema Corona zu informieren.
Um das aktuelle Infektionsgeschehen zu verlangsamen und das Gesundheitssystem vor einem Kollaps zu bewahren, haben Bund und Länder zusätzliche Corona-Regeln vereinbart. Jeder Bürger kann dazu beitragen die Ausbreitung zu entschleunigen, die wichtigste Maßnahme ist es, Kontakte zu anderen Menschen zu reduzieren. Die aktuelle Pandemiesituation ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die nur gemeinsam zu bewältigen ist.
Wichtige Regeln zum individuellen Schutz finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) >>hier<<
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt >>hier<< Informationen zur Corona-Schutzimpfung bereit. Auf der Seite der kassenärztlichen Vereinigung (>>hier<<) können Sie einen Termin für eine Corona-Schutzimpfung vereinbaren. Im Vorfeld ist dafür allerdings eine Prüfung der Berechtigung erforderlich, da die Impfstoffmengen zur Zeit noch knapp sind.
Auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt (>>hier<<) finden Sie zusätzliche Informationen rund um das Thema Corona und die Umsetzung der Beschlüsse in unserem Bundesland. Die Elfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 25.03.2021 können Sie >> hier << nachlesen.
Gem. § 13 der zehnten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 07.03.2021 können Landkreise und kreisfreie Städte bei bestimmten Inzidenzwerten weiterführende Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie ergreifen. Sollte dies für den Landkreis Mansfeld-Südharz zutreffen, sind Informationen über diese Maßnahmen >>hier<< zu finden.
Auf Grund der weiter gestiegenen Infektionszahlen im Landkreis Mansfeld-Südharz hat der Landkreis am 29.03.2021 die Rechtsverordnung des Landkreises Mansfeld-Südharz zur Einschränkung von Kontakten erlassen. Die Rechtsverordnung zum Nachlesen finden Sie >> hier << auf der Internetseite des Landkreises Mansfeld-Südharz. Diese Verordnung tritt am 30.03.2021 in Kraft und vorbehaltlich einer Verlängerung mit Ablauf des 27.04.2021 außer Kraft.
Aktuelle Informationen, die das Infektionsgeschehen im Landkreis Mansfeld-Südharz betreffen, finden Sie >>hier<<.
(Stand: 30.03.2021)