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Wahlbekanntmachung der Stadt Gerbstedt Wahlvorstand 2024

07. 12. 2023

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt fordere ich alle, in der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt sowie deren Ortschaften vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir 

 

bis zum 22.12.2023

 

Beisitzer für die Wahlvorstände zur Wahl des Stadtrates sowie der Ortschaftsräte am 09.06.2024 für die Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt vorzuschlagen.
Auf § 13 Abs. 1 bis 3 sowie § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt weise ich ausdrücklich hin.
Werden nicht genügend Beisitzer vorgeschlagen, werde ich nach meinem Ermessen weitere Beisitzer berufen.
 

Gerbstedt, den 07.12.2023
Abgenommen: gez. Mahler
Wahlleiterin