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Öffentlichkeitsbeteiligung

Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Apfelborn" im Ortsteil Hübitz der Stadt Gerbstedt

 

Der Stadtrat der Stadt Gerbstedt hat in seiner Sitzung am 16. April 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Apfelborn" vom März 2024 gebilligt und ihn zur Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird vom 
 

6. Mai 2024 bis zum 7. Juni 2024
 

unter folgendem Link auf der Internetseite der Stadt Gerbstedt veröffentlicht:
https://www.stadt-gerbstedt.de/seite/282229/Öffentlichkeitsbeteiligung.html
 

Zusätzlich können die Unterlagen im o. g. Zeitraum während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung Gerbstedt, Markt 1, 06347 Gerbstedt eingesehen werden:
 

Montags:         9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstags:       9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr
Mittwochs:      9:00 Uhr – 12:00 Uhr 
Donnerstags:  9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr sowie
Freitags:          9.00 Uhr – 12.00 Uhr  

 

Während der o. g. Veröffentlichungsfrist können Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. 


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können in der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Gerbstedt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung. 
 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

  • Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des geplanten Bauvorhabens „Erweiterung der WVG Getränkefachgroßhandel GmbH“ in 06347 Gerbstedt, Ortsteil Siersleben, Büro für Schallschutz Magdeburg, Oktober 2023
     

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, habit.art ökologie & faunistik Guido Mundt,  Februar 2024
     

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.


Döring

Bürgermeister

 

1. Planzeichnung B-Plan

2. Begründung zum Entwurf

3. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

4. Schalltechnische Untersuchung

 

Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Gerbstedt

 

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Gerbstedt zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 03.07.2023 bis 18.08.2023 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Gerbstedt befindlichen Hauptverkehrsstraßen (B180). Bis einschließlich 31.08.2023 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind keine Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen. Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) wird vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024 öffentlich ausgelegt.

 

Ort der öffentlichen Auslegung: Stadt Gerbstedt, Haus 4, Einwohnermeldeamt, Markt 1, 06347 Gerbstedt

 

Zeiten der öffentlichen Auslegung:

Montag:           von 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:         von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch:         von 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag     von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag             von 9:00 bis 12:00 Uhr

 

und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung (034783/61-0).

 

Gleichzeitig sind die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Gerbstedt  (www.stadt-gerbstedt.de)  unter der Rubrik Veröffentlichungen\Öffentlichkeitsbeteiligung einsehbar.

Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetsite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (hier) einzusehen.

Sie haben bis zum 17.05.2024 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an Stadt Gerbstedt, Markt 1, 06347 Gerbstedt oder per E-Mail an  – sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadtrat der Stadt Gerbstedt abschließend einen Beschluss fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Entwurf Lärmaktionsplan