Muss die Einheitsgemeinde überhaupt einen Haushalt haben?
Ja, das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreibt dies zwingend vor.
Wie wird ein Haushalt beschlossen, muss er denn beschlossen werden?
Das zuständig gewählte Gremium – bei uns der Stadtrat – muss nach Beratungen über den Haushalt abstimmen und diesen beschließen. Es gibt dabei mehrere Abstimmungsrunden und ein zwingende Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Bildungsausschuss.
Nach dem Beschluss kann der Haushalt sofort in Kraft treten bzw. enthaltenen Projekte umgesetzt werden?
Nein, noch nicht ganz. Unser Haushalt muss durch die Kommunalaufsicht erst noch genehmigt werden. Im Anschluss daran erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt. Mit Ende der Einsichtnahmefrist für Jedermann trifft dieser in Kraft., danach die Auslage zur Einsichtnahme für Jedermann. So werden noch mehrere Wochen nach Beschlussfassung vergehen bis der Haushalt – also die Haushaltssatzung – in Kraft treten kann.
Wer macht die Vorlage für den Haushalt?
Die Verwaltung der Einheitsgemeinde legt dem Stadtrat eine Vorlage (den Entwurf) – über die beraten – für den Haushalt vor.
Für wie lange „gilt“ der Haushalt?
Der Haushalt der Einheitsgemeinde wird in der Regel für das Kalenderjahr erstellt und muss vom gewählten Stadtrat in einer regulären Sitzung verabschiedet werden.
Wie erarbeitet die Verwaltung die Vorlage?
Die Verwaltung erarbeitet aufgrund der Werte der Vorjahre und alle absehbaren Entwicklungen für die Einheitsgemeinde einen Haushaltsentwurf. Gemeinsam mit den Stadträten werden für die Entwicklung unserer Stadt wichtige Projekte diskutiert und Möglichkeiten der Umsetzung abgewogen.
In den verschiedenen Beratungsrunden werden die Bedarfe und Wünsche aus Reihen der Ortsbürgermeister bzw. Ortvorsteher, Stadträte oder auch der Feuerwehren, soweit dies möglich ist, über den Entwurf der Verwaltung hinaus berücksichtigt.
Bis wann muss der Stadtrat einen Haushalt beschlossen haben?
Im Idealfall wird der Haushalt vom Stadtrat „im alten Jahr“ beschlossen, also bevor das entsprechende Kalenderjahr begonnen hat.
Es kann aber auch sein, dass die Verabschiedung sich in das entsprechende Kalenderjahr hinein verschiebt.
Dafür gibt es verschiedene Aspekte. Diese können innerhalb der Verwaltung liegen, aber auch durch Aspekte aus Reihen des Stadtrates entstehen.
… und wenn noch nicht beschlossen wurde?
Dann befindet sich die Kommune in der vorläufigen Haushaltsführung, d.h. es dürfen lediglich Leistungen erbracht werden für die in der Vergangenheit bereits eine Verpflichtung eingegangen wurde.
Welche Änderungswünsche gab es im Haupt-, Finanz- und Bildungsausschuss aus Reihen der Stadtratsmitglieder bzw. der Fraktionen für den Haushalt 2026?
Zusätzlich zur erarbeiteten und wiederholt beratenen Vorlage der Verwaltung wurden in der Sitzung vom 20. Januar folgende Sachverhalt zur Einarbeitung in die Verwaltungsvorlage gewünscht
Für beide Anliegen wurden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und durch einen positiven Beschluss des Stadtrates am 10. Februar 2026 hätte die Genehmigung der Haushaltssatzung angestoßen werden können.
In welchen Monaten wurde in früheren Jahren der jeweilige Haushalt beschlossen?
für 2025 – Dezember 2024,
für 2024 – im Dezember 2023,
für 2023 – im Dezember 2022,
für 2022 – im Dezember 2021
Wie verändert sich das Handeln der Verwaltung, wenn der Stadtrat keinen Haushalt beschlossen hat?
Alle Maßnahmen, die mit Geld zu tun haben werden in einer Art „Notbetrieb“ weitergeführt. Unabweisbare Ausgaben werden getätigt, hierzu gehören z.B. Vergütungen der Mitarbeiter, die Sozialversicherungsbeiträge dazu, auch die zu zahlende Kreisumlage und weitere Ausgaben, die man nicht als „freiwillige“ Leistungen vom Gesetz her einstuft. Für diese Leistungen gibt es nahezu keine Möglichkeit ohne beschlossenen Haushalt diese zu verausgaben.
Gibt es Möglichkeiten diese Leistungen trotzdem zu erbringen?
Nein, nicht ohne dass sich Mitarbeiter der Verwaltung aber besonders der Bürgermeister damit strafbar machen.
Macht sich der Bürgermeister strafbar, wenn er trotz nicht beschlossenen Haushalt bestimmte Ausgaben tätigt?
Ja.
Ab wann können diese „Freiwilligen Leistungen“ wieder umgesetzt werden?
Nachdem der Haushalt vom Stadtrat verabschiedet ist, die Kommunalaufsicht diesen genehmigt hat und die Offenlegungsfrist und die Veröffentlichung erfolgt ist. Dieser Prozess – so meine aktuelle Schätzung – dürfte wohl mindestens 8 Wochen in Anspruch nehmen.