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Bauleitplanung

Bekanntmachung der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Am Apfelborn", OT Hübitz

 

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Gerbstedt hat am 12. November 2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Am Apfelborn" im Ortsteil Hübitz in der Fassung vom September 2024, bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen mit der Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Der Bebauungsplan „Am Apfelborn“ (OT Hübitz) tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan „Am Apfelborn“ (OT Hübitz) kann mit der Begründung ab dem Tage der Bekanntmachung auf der Internetseite der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt eingesehen werden.
 

Ergänzend kann der Bebauungsplan in der Bauverwaltung der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt, Markt 1 in 06347 Gerbstedt während folgender Zeiten

 

    Dienstag:         9.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
    Donnerstag:    9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
 

von jedermann eingesehen werden. 
 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
 

Unbeachtlich werden demnach:
 

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
     

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

 

1. Bekanntmachung Inkrafttreten B-Plan Am Apfelborn

2. B-Plan Gewerbegebiet Am Apfelborn OT Hübitz

3. Begründung

4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

 

 

Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Windpark Ihlewitz am Gerbstedter Wege“ der Gemeinde Ihlewitz und gleichzeitige Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Windpark Ihlewitz“ der Stadt Gerbstedt

 

Aufhebung Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Windpark Ihlewitz am Gerbstedter Wege“
 

1 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 (Satzung)
2 Begründung Teil I
3 Begründung Teil II mit Anlagen
4 Zusammenfassende Erklärung

 

Inkrafttreten 
 

Die Aufhebungssatzung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 „Windpark Ihlewitz am Gerbstedter Wege“ der Gemeinde Ihlewitz ist am 26. Januar 2024 in Kraft getreten.


Vorzeitige Bebauungsplan „Windpark Ihlewitz“


1 vorzeitiger Bebauungsplan "Windpark Ihlewitz" (Satzung)
2 Begründung Teil I
3 Begründung Teil II mit Anlagen
4 Zusammenfassende Erklärung

 

Inkrafttreten 
 

Der vorzeitige Bebauungsplan „Windpark Ihlewitz“ der Stadt Gerbstedt ist am 26. Januar 2024 in Kraft getreten.