Tierseuchenrechtliche Anordnung
Tierseuchenrechtliche Anordnung zur Aufstallung von
Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest)
- Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung -
Auf der Grundlage der §§ 6, 24, 26, 32, 37, 38 des Tiergesundheitsgesetzes (Tier-GesG) vom 22. Mai 2013 (BGBI. 1 S. 1324), der §§ 7 und 13 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBI. I S. 1212) und des § 4 Abs . 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBI. 1 S. 203) jeweils in der aktuell gültigen Fassung erlässt das Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung Mansfeld Südharz folgende Allgemeinverfügung:
1. Im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz dürfen Hühner, Truthühner ,
Perlhühner , Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Ge-
flügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen
von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere), gehalten werden.
2. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art in-
klusive Tauben sind im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz verboten.
3. Die sofortige Vollziehung für diese Maßnahmen wird im öffentlichen Interesse
angeordnet.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Begründung:
Das FLI bewertet das Risiko der Einschleppung des Influenza-Virus H5N8 aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände als "hoch". In mehreren Bundesländern
sind zahlreiche Funde von H5N8 in Nutzgeflügelbeständen und bei mehr als 200 verendeten Wildvögeln bestätigt worden. Inzwischen sind Fälle von positiven Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen, also
auch in benachbarten Bundesländern, bestätigt.