Information zum Datenwiderspruch
Die Stadt Gerbstedt macht darauf aufmerksam, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit haben, gegen die Weitergabe ihrer im Melderegister gespeicherten personenbezogenen Daten in bestimmten Fällen einen Widerspruch einzulegen.
Dieser Datenwiderspruch kann im Einwohnermeldeamt schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden.
Er gilt unbefristet bis auf Widerruf.
Personen, die bereits in den Vorjahren eine derartige Erklärung abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern.
Das Formular ist unter Bürgerservice, Formulare und Anträge, An-/Ab- und Ummeldungen zu finden.
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