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Wichtige Mitteilung zur Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und der Sportstätten in der Stadt Gerbstedt

Aufgrund der 3. Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung herausgegeben am 01.12.2020 werden ab dem 01.12.2020 bis 20.12.2020 folgende Einrichtungen geschlossen bzw. nicht mehr vermietet:

 

  1. Museum Gerbstedt
  2. Alle Gemeinschaftseinrichtungen für Feierlichkeiten

 

 

Weiterhin gilt das Verbot bis 20.12.2020 das kein Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen stattfinden darf. Dies gilt für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen.


gez. B. Hartwig