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Wer malt die schönsten Ostereier?
 
 
Informationen zur dezentralen Impfmöglichkeit in der Impfstufe 1.
 
 
Schneeräumung in den inneren Bereichen
 
 
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Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt

Vorschaubild

Markt 1
06347 Gerbstedt

Telefon (034783) 610

E-Mail E-Mail:
Homepage: www.stadt-gerbstedt.de

Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 15.00 Uhr
Freitag geschlossen

Für den Bürgerservice Einwohnermeldeamt gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag geschlossen
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr

Für den Bürgerservice Schiedsstelle gelten folgende Öffnungszeiten:

jeden letzten Dienstag im Monat von
16.00-17.00 Uhr

Die Regionalbereichsbeamten werden für Sie als Bürgerinnen und Bürger jeweils Dienstags in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr
Sprechstunden im Regionalbereichsbüro, Markt 2 in
06347 Gerbstedt anbieten.

Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten

Für Aufgaben der Gefahrenabwehr ist außerhalb der Dienstzeit die Einsatzleitstelle des Landkreises Mansfeld-Südharz anzurufen, über welche eine Benachrichtigung des Diensthabenden der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt erfolgt.

Telefon: 03464/56988910


Aktuelle Meldungen

Wer malt die schönsten Ostereier?

Aufruf der Einheitsgemeinde Gerbstedt

 

Liebe Kinder,

 

nun ist bald Ostern, um die Corona – Zeit ein wenig zu überbrücken, möchten wir alle Kinder der Einheitsgemeinde Gerbstedt auffordern, die schönsten Ostereier zu malen.

Die fünf „Schönsten gemalten Ostereier“ erhalten ein kleines Präsent und werden im nächsten Amtsblatt der Einheitsgemeinde veröffentlicht.

Wir bitten Eure „Schönsten gemalten Ostereier“ bis zum 12.03.2021 bei der Verwaltung der Einheitsgemeinde der Stadt Gerbstedt, Markt 1, 06347 Gerbstedt unter dem Kennwort „Schönstes Osterei“ mit Eurem Namen abzugeben bzw. zu schicken.

 

Wir freuen uns auf Eure Bilder.


Die Stadtverwaltung

Informationen zur dezentralen Impfmöglichkeit in der Impfstufe 1.

Es wurden die 0ber// Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis Mansfeld-Südharz über die angedachte Vorgehensweise der dezentralen Impfmöglichkeit in der Impfstufe 1 informiert und besprochen.

Ein Auszug aus dem Meldeprogramm der über 80- jährigen Mitbürgerinnen und Mitbürger wurde getrennt nach Kernstadt und Ortschaften übersandt.

Es müssen jetzt Räumlichkeiten für die mobilen Impfteams gefunden und eingerichtet werden. Hintergrund ist der Bedarf an einer vorgeschrieben Raumaufteilung, bzw. Raumgröße, welche an beiden Standorten gegeben sein muss.

Der weitere konkrete Ablauf hierfür ist aktuell noch in Bearbeitung. Wir werden auf der Stadtseite berichten und im Schaukasten einen Aushang veröffentlichen, der immer weiter aktualisiert wird.

 

Die Beauftragte zur Wahrnehmung der Aufgaben des Hauptverwaltungsbeamten der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt

 

Jutta Fischer

Schneeräumung in den inneren Bereichen

Unterstützung für das Schneeräumen z.B. auf dem Markt in Gerbstedt und dessen umliegenden Bereichen erhielten wir von der Agrargenossenschaft, Fa. Sauder und der Freiwilligen Feuerwehr.

Herzlichen Dank für den unermüdlichen Einsatz aller die anpacken!

(sh)

Informationen der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt zur Winterdienstlage

Der Winter zeigt sich zurzeit mit all seinen Vor- und Nachteilen. Die letzten und auch die kommenden Tage stellen die Bürgerinnen und Bürger, aber ganz besonders die Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Gerbstedt vor extreme Herausforderungen.

 

Der Bauhof der Stadt Gerbstedt ist mit 17 Gemeindearbeitern im Einsatz. Davon sind 11 Gemeindemitarbeiter mit Winterdienstfahrzeugen im 1-Schicht-System von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr im unermüdlichen Einsatz.

 

6 Gemeindearbeiter sind für die Beräumung der Fußwege zu Fuß unterwegs.

 

Derzeit stehen in den 12 Ortschaften 1 großer Unimog U300, 5 kleine Gemeindetraktoren, 4 Mitsubishi mit Winterausrüstung, 1 Aebi MT740 und 1 FUMO (seit 1 Woche in der Werkstatt) für den Winterdienst zur Verfügung.

 

Zusätzlich wird der Betriebshof von den Landwirten Laue, Burghardt, Eidner, Scheffler, Beyer, Wagner, Sommermeier sowie der Zimmerei Eckhardt und der Firma Sauder mit Traktoren und Radladern bei der Beräumung unterstützt.

 

Entsprechend der Witterungssituation werden vom Betriebshof Prioritäten gesetzt. Das hat zur Folge; dass die Mitarbeiter nicht an jedem Ort und zur gleichen Zeit sein können. Prioritäten sind die Zufahrten zu den Rettungsdiensten, Steigungen und Straßen mit starkem Gefälle. Weiterhin werden die wichtigen Durchfahrtsstraßen im Stadtgebiet vorrangig geräumt.

 

Ein Einsatz von Streumittel hat zum jetzigen Zeitpunkt keinen Erfolg, sodass weiterhin das Räumen im Vordergrund steht.

 

Der anhaltende Schneefall erfordert dabei mehrfaches Räumen, damit ist klar, dass manche Straßen nur unregelmäßig geräumt werden können. Die Stadtverwaltung bittet um Ihr Verständnis.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger beim Räumen von Gehwegen, den Schnee nicht einfach auf die Straße zu schieben, sondern möglichst auf einen Haufen zu schieben.

 

Weiterhin bitten wir, wer die Möglichkeit hat, sein Fahrzeug nicht am Straßenrand zu parken. Zum einen behindert man eine effektive Räumung und zum anderen können Räumfahrzeuge auch einmal ins Rutschen kommen und Fahrzeuge beschädigen.

 

Die bestellte Bürgermeisterin bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner der Einheitsgemeinde um Verständnis und Unterstützung, um diese extreme Situation zu meistern.

 

Foto zur Meldung: Informationen der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt zur Winterdienstlage
Foto: Informationen der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt zur Winterdienstlage

Wahlbekanntmachung Wahlleiter/in

Gemäß § 3 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt

mache ich hiermit bekannt, dass für die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten am 11.04.2021

 

Frau Iris Mahler

zur Wahlleiterin

 

und

 

Frau Ines Dobbermann

zur stellvertretenden Wahlleiterin

 

berufen sind.

 

Die Dienstanschrift und Erreichbarkeit lauten:

Stadt Gerbstedt

Markt 1

06347 Gerbstedt

 

Fernsprechverbindung:

Wahlleiterin 034783/61125,

stellv. Wahlleiterin 034783/61124

 

Gerbstedt, den 10.02.2021

 

gez. J. Fischer

Vertreterin des Hauptverwaltungsbeamten d.EG Stadt Gerbstedt für den Verhinderungsfall § 67 Abs.1 KVG LSA

Wahlbekanntmachung

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) der Stadt Gerbstedt am

 

Sonntag, den 11.04.2021

 

durchgeführt wird.

 

Der Termin für eine eventuelle Stichwahl wird auf Sonntag, den 25.04.2021 festgesetzt.

 

Die Wahlzeit dauert jeweils von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

Gerbstedt, den 10.02.2021

 

gez. I. Mahler

Die Wahlleiterin

Gewässerschauen der Unterhaltungsverbände 2021

Sehr geehrter Damen und Herren,

 

für die bevorstehenden Gewässerschauen der einzelnen Unterhaltungsverbände „Untere Saale“, „Westliche Fuhne/Ziethe“ und „Wipper-Weida“ benötigen wir ihre Hilfe und Zuarbeit.

 

Um Missverständnissen sowie Unmut vorzubeugen schauen Sie sich bereits jetzt in und um ihre Ortschaften insbesondere Gewässergräben und Wasser(ab)läufe an und zeigen uns Missstände und Verbesserungsmöglichkeiten auf.

Die ihrerseits schriftlich gesammelten Anregungen können bis zum 01.März 2021 in der Bauverwaltung eingereicht und somit für die Vor-Ort-Begehungen mit berücksichtigt bzw. eingeplant werden. Selbstverständlich können Sie Ihre Anregungen auch per E-Mail an uns senden.

 

Bitte beachten Sie, dass dies keine Garantie für eine Umsetzung ist.

 

Bei Rücksprachen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Krüger

SB Öffentliche Gewässer und Bauhof

Information zur bevorstehenden Wahl: Abwahl des Bürgermeisters

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger


Hiermit geben wir den gemeinsamen Standpunkt, welcher in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Mansfeld-Südharz erarbeitet wurde, zur Durchführung der Wahl am 24.01.2021 bekannt:

Bis zum heutigen Tag konnte die organisatorische Vorbereitung der Wahl sichergestellt werden. Die Stadt Gerbstedt hat diesbezüglich ein Hygienekonzept erstellt für die Wahllokale sowie einen Aufruf an die Wähler zur Möglichkeit der Briefwahl herausgegeben.

Viele Wähler haben schon durch Briefwahl gewählt. Somit sind die Voraussetzungen einer Absage des Wahltermins nicht gegeben.

Wir verweisen auch noch auf den Beitrag „PUNKTum Fernsehen Einheitsgemeinde Gerbstedt vor besonderer Wahl (Youtube)“.


 

gez. Fischer

amt.Bürgermeisterin


 

gez. Mahler

Wahlleiter

 

Wahlvorbereitung

 

Wahlbekanntmachung

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 16.00Uhr im Ratskeller, Kleiner Saal, Markt 1 in 06347 Gerbstedt zusammen.

 

gez. Mahler

Wahlleiterin

Bestellung eines Beauftragten

gemäß§ 149 KVG LSA zur Wahrnehmung aller

Aufgaben des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Gerbstedt

 

gegenüber der Stadt Gerbstedt ergeht folgende Verfügung:

 

1. Ab dem 15. Januar 2021, 0.00 Uhr bis zur Feststellung des Ergebnisses des am 24.01.2021 stattfindenden Abwahlverfahrens des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Gerbstedt wird Frau Jutta Fischer, wohnhaft Hallesche Straße 31 in 06295 Lutherstadt Eisleben, zur Wahrnehmung aller gesetzlichen Aufgaben des Hauptverwaltungsbeamten der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt als Beauftragte bestellt.

 

2. Die sofortige Vollziehung des Verfügungspunktes 1 wird angeordnet.

 

Hiermit bedanke ich mich für das entgegengebrachte Vertrauen bei der Kommunalaufsicht, dem Stadtrat und der Stadtverwaltung.

J.Fischer

Aufruf an alle Wählerinnen und Wähler

Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens im

Land Sachsen-Anhalt und der damit verbundenen

Kontaktbeschränkung bis zum 31.01.2021 bitten wir Sie

von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte sind Ihre

Daten für den Wahlscheinantrag vorbelegt. Um von der

Briefwahl Gebrauch zu machen, müssen Sie diesen

unterschrieben an die Stadt Gerbstedt zurücksenden.

Über die Internetseite der Stadt Gerbstedt

 

www.stadt-gerbstedt.de

 

ist auch die elektronische Beantragung möglich.

Bitte unterstützen Sie durch ihre Briefwahl unsere Wahlhelfer,

damit wir alle „Gesund bleiben“.

 

gez. I. Mahler

Wahlleiterin

Bekanntmachung aus aktuellen Anlass

Festsetzung der Grund- und Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021 ist in den Bekannmachungen veröffentlicht.

Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme

in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.

 

Näheres unter Bekannmachungen Aktuelles > Bekanntmachungen

Wahlscheinanträge (Online / Offline) können unter

Aktuelles Wahlscheinantrag angefordert werden.

Wichtige Mitteilung zur Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und der Sportstätten in der Stadt Gerbstedt

Aufgrund der 3. Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung herausgegeben am 01.12.2020 werden ab dem 01.12.2020 bis 20.12.2020 folgende Einrichtungen geschlossen bzw. nicht mehr vermietet:

 

  1. Museum Gerbstedt
  2. Alle Gemeinschaftseinrichtungen für Feierlichkeiten

 

 

Weiterhin gilt das Verbot bis 20.12.2020 das kein Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen stattfinden darf. Dies gilt für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen.


gez. B. Hartwig

Wahlbekanntmachung Wahlvorstandsmitglieder

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern

 

Die in/im Stadt Gerbstedt vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit gemäß § 6 Abs. 2 der Kommunalwahlverordnung für das Land Sachsen-Anhalt aufgefordert, bis zum 01.12.2020 wahlberechtigte Personen des oben genannten Wahlgebietes als Mitglieder des Wahlvorstandes für die Abwahl des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) am 24.01.2021 vorzuschlagen.

 

Der Wahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteher/in als Vorsitzende/m und 5 Beisitzerinnen/Beisitzern (§ 12 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt

- KWG LSA -).

 

Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nach § 13 Abs. 2 KWG LSA ein Wahlehrenamt nicht innehaben.

 

Die Beisitzerinnen und Beisitzer der Wahlvorstände sind ehrenamtlich tätig. Die Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt richten sich nach § 31 des Kommunalverfassungsgesetzes und § 13 Abs. 3 KWG LSA.

 

Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschriften liegt in der Regel nur vor für:

 

  1. die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtages und der Landesregierung,
  2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betraut sind,
  3. Wahlberechtigte, die am Wahltag das 67. Lebensjahr vollendet haben,
  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
  5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichen Grunde oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
  6. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten,
  7. Wahlberechtigte, die aus politischen oder religiösen Gründen die Beteiligung an Wahlen ablehnen.

 

Ein/e Beschäftigte/r der Gemeinde kann auch zum Mitglied des Wahlvorstandes berufen werden, wenn sie/er nicht im Wahlgebiet wohnt. Gleiches gilt für die/den Beschäftigte/n eines Landkreises bei der Kreiswahl.

Zu Beisitzerinnen/Beisitzern der Wahlausschüsse können auch unbefristet Beschäftigte der im Wahlgebiet ansässigen Behörden und Einrichtungen des Landes oder einer der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts bestimmt werden, wenn sich nicht genügend Wahlberechtigte finden lassen. Die Bestellung erfolgt im Einvernehmen mit der jeweiligen Behördenleitung.

 

Gerbstedt, den 04.11.2020 gez. I. Mahler

(Die Wahlleiterin/Der Wahlleiter)

Wahlbekanntmachung Wahlleiter/in

(05.11.2020)

Gemäß § 3 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt mache ich hiermit bekannt, dass für die Abwahl des Hauptverwaltungsbeamten am 24.01.2021

 

Frau Iris Mahler zur Wahlleiterin und

Frau Ines Dobbermann zur stellvertretenden Wahlleiterin

berufen sind.

 

Die Dienstanschrift und Erreichbarkeit lauten:

 

Stadt Gerbstedt

Markt 1

06347 Gerbstedt

 

Fernsprechverbindung:

Wahlleiterin 034783/61125,

stellv. Wahlleiterin 034783/61124

 

Gerbstedt, den 04.11.2020

 

gez. B. Hartwig

Bürgermeister

Wahlbekanntmachung

nach § 31 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz

 

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Abwahl des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) der Stadt Gerbstedt am

 

Sonntag, den 24.01.2021 stattfindet.

Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

Gerbstedt, den 04.11.2020

 

I. Mahler

Wahlleiterin

Wichtige Mitteilung zur Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und der Sportstätten in der Stadt Gerbstedt

Aufgrund der 2. Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung herausgegeben am 30.10.2020 werden ab

dem 02.11.2020 bis 30.11.2020 folgende Einrichtungen geschlossen bzw. nicht mehr vermietet:

 

  1. Museum Gerbstedt
  2. Alle Gemeinschaftseinrichtungen für Feierlichkeiten

 

Ab 02.11.2020 darf kein Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen stattfinden. Dies gilt für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen.

 

gez. B. Hartwig

Bürgermeister

Einschränkung des Besucherverkehrs

ab dem 02. November 2020 in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Gerbstedt

Aufgrund der aktuellen Entwicklung rund um die Corona-Pandemie und der nach wie vor einzuhaltenden Abstands- und Hygienevorgaben macht es sich erforderlich, zum Zweck der Kontaktreduzierung und damit zur Risikominderung den Besucherverkehr bis auf Weiteres wieder einzuschränken.

Das bedeutet, dass der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden ab dem 02. November 2020 nur mit einem vorher vereinbarten Termin und einer Mund-Nase-Bedeckung möglich ist.

Dieser Termin kann telefonisch oder auch per E-Mail vereinbart werden.

Bitte nutzen Sie – je nach Anliegen – die entsprechenden Durchwahl-Nummern, wie z.B.

Einwohnermeldeamt

034783/61125

Standesamt, Friedhofsangelegenheiten

034783/61118

Kasse

034783/61121

Steuern

034783/61119

Liegenschaften

034783/61129

Ordnungsangelegenheiten

034783/61112

Gewerbeamt

034783/61131

oder lassen Sie sich über die Zentrale (034783/610) verbinden.

Weitere Ansprechpartner können auch auf der Internetseite der Stadt Gerbstedt www.stadt-gerbstedt.de abgerufen werden.

Für Terminvereinbarungen per E-Mail verwenden Sie bitte unsere allgemeine E-Mail-Adresse . Hier ist kurz der Grund Ihres Anliegens und möglichst eine Rückrufnummer anzugeben.

Bitte haben Sie Verständnis und bleiben Sie gesund.


gez. B. Hartwig

Bürgermeister

 

Gewässerschau und Herbstschau der Unterhaltungsverbände

„Westliche Fuhne/Ziethe“ und „Wipper-Weida“

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie einladen an den Gewässerschauen teilzunehmen, welche durch die Unterhaltungsverbände wie folgt durchgeführt werden:

 

Westl. Fuhne/Ziethe
Termin: Mittwoch, den 28.Oktober 2020
Beginn: 9:00 Uhr

Treffpunkt: Am Grönaer Weg 6

Geschäftstelle UHV
06406 Bernburg/Peißen
Schaubezirk 5 Gerbstedt
 

Wipper-Weida

Termin: Donnerstag, den 8. Oktober 2020

Beginn: 9:00 Uhr

Treffpunkt: Rathaus Mansfeld, Lutherstraße 9

06343 Stadt Mansfeld

Schaubezirk 3 Gerbstedt

 

Betrifft:
Hinweise, Anregungen und/oder Probleme sowie Schwerpunkte für erforderliche Unterhaltungsarbeiten sind schriftlich an die Stadt Gerbstedt bzw. an die Unterhaltungsverbände, spätestens bis eine Woche vor den Schauterminen mitzuteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. i.A. Krüger
SB Öffentliche Gewässer und Bauhof

Aktuelle Informationen zur Grundschule Siersleben

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

Heute fand eine Begehung in der Grundschule Siersleben durch medical airport service GmbH zur Arbeitssicherheit statt. Danach wird insbesondere bemängelt, dass eine Rettung z.B. einer Schulklasse über die Fenster und eine Drehleiter zu lange dauern würde. Daher wird medical airport service GmbH einen Bericht anfertigen, wonach eine Beschulung im gegenwärtigen Zustand nicht gegeben ist. Nach Begehung durch die medical airport service GmbH liegen noch keine schriftlichen Ergebnisse vor. Der Bericht wird an das Landesamt gesendet. Das Landesschulamt hat bereits angekündigt, keine Lehrer nach Siersleben zu schicken, wenn die Arbeitssicherheit durch medical airport service GmbH nicht bestätigt werden kann. Zwischenzeitlich hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in seiner Entscheidung vom 08.09.2020 Az: 3 M 170/20 die einstweilige Anordnung zur vorläufigen Sicherstellung des Schulbetriebs der Grundschule Siersleben bestätigt. In der heutigen Dringlichkeitssitzung des Stadtrates wird die gegenwärtige Sachlage Thema sein.


Gerbstedt, 08.09.2020

 

Ihr Bürgermeister

B.Hartwig

Aktuelle Informationen zum Schulbesuch an der Grundschule Siersleben

Das Landesschulamt hat die Eltern und Sorgeberechtigten der Grundschülerinnen und Grundschüler bereits über den Stand zur Aufnahme des Schulbetriebes informiert.

 

Darüber hinaus wurde auf folgende Rechtslage hingewiesen:

 

Die Bildung von Anfangsklassen (1. Klasse) ist nur zulässig, wenn an der jeweiligen Schule die erforderliche Mindestjahrgangsstärke erreicht wird (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt).

 

Die oberste Schulbehörde regelt die Mindestjahrgangsstärke für die einzelnen Schulformen, die Ausnahmegründe und die erforderlichen Verfahrensbestimmungen durch Verordnung (§ 13 Abs. 2 Satz 5 Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt).

 

Als Mindestjahrgangsstärke wird für Grundschulen eine Schülerzahl von 15 festgelegt (§ 1 Abs. 2 Nr. 1a der Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemeinbildenden Schulen).

 

Aus dem Schuleinzugsbezirk der Grundschule Siersleben werden voraussichtlich nur 7 Schülerinnen und Schüler eingeschult.

 

Wenn besondere Gründe vorliegen, kann dem Schulträger bei Unterschreiten der Mindestjahrgangsstärke auf Antrag vom Landesschulamt für die jeweilige Schule eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden (§ 2 Abs.1 der Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemeinbildenden Schulen).

 

Bei der Prüfung auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung werden insbesondere die Schülerzahlen der Anfangsklassen, der Schülerzahl der Schule, die gesicherte Entwicklung der Schülerzahl der Schule in den folgenden Jahren und die Möglichkeit der Beschulung an einer anderen Schule herangezogen (§ 2 Abs.2 der Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemeinbildenden Schulen).

 

Aus den obigen Gründen geht das Landesschulamt davon aus, dass eine Aufnahme der erstmalig schulpflichtigen Kinder aus dem Schuleinzugsbezirk Siersleben in der Grundschule Gerbstedt erfolgt.

 

B.Hartwig

Bürgermeister

Eilmeldung zur Grundschule Siersleben

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

wegen der sehr späten Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird es aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, bereits am Donnerstag, dem 27.08.2020 und am Freitag, dem 28.08.2020 eine Beschulung und Betreuung der Schüler des Schulbezirkes der Grundschule Siersleben in der Grundschule Siersleben sicherzustellen.

Nach Rücksprache mit der Grundschule in Gerbstedt möchte ich Sie aus obigen Gründen bitten Ihre Kinder hilfsweise zunächst in der Grundschule Gerbstedt beschulen zu lassen, bis eine Beschulung (nach gegenwärtigem Stand in der kommenden Woche) in Siersleben abgesichert werden kann. Der Schulbus wird wie geplant fahren.

 

 

MfG B. Hartwig

Bürgermeister

Eilmeldung zur Grundschule Siersleben

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

das Verwaltungsgerichtes Halle hat heute beschlossen:

 

„Es wird festgestellt, dass die Widersprüche der Antragssteller gegen die Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin vom 08. Oktober 2019 (Beschluss-Nr. BV 22-108-2019) betreffend die Schließung der Grundschule Siersleben in der Fassung der im Amtsblatt der Einheitsgemeinde Gerbstedt vom 21. August 2020 bekannt gemachten „Allgemeinverfügung“ aufschiebende Wirkung haben.“

 

Damit besteht aus meiner Sicht für die Schüler des Schulbezirkes Siersleben weiterhin das Recht auf eine Beschulung in der Grundschule Siersleben.

 

Die schulorganisatorischen Fragen werden so schnell wie möglich mit dem Landesschulamt und dem Landkreis Mansfeld Südharz abgeklärt werden.

 

Soweit in dieser Richtung neue Informationen vorliegen, werde ich Sie auf der Internetseite der Stadt Gerbstedt darüber zeitnah informieren.

 

Ihr

Bernd Hartwig

Bürgermeister

Erläuterungen zur gegenwärtigen schwierigen finanziellen Situation

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner!

 

Aus aktuellem Anlass möchte ich mich heute an Sie wenden, um Ihnen die gegenwärtige schwierige finanzielle Situation der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt darzustellen.

 

Erstmalig seit Bestand der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt hat der Landkreis Mansfeld Südharz unsere Haushaltssatzung für das Jahr 2020 nicht genehmigt, auch nicht unter Auflagen, Anordnungen und Bedingungen. Dies wurde der Einheitsgemeinde am 09.07.2020 durch einen Ablehnungsbescheid mitgeteilt.

Die Begründung der Ablehnung erfolgte sehr ausführlich und differenziert. Zusammenfassend sind es vier Hauptgründe, die einer Genehmigung entgegenstanden:

 

  1. Der für das Jahr 2020 geplante Jahresfehlbetrag von rund 3.500.000 € wurde beanstandet,

  2. Die Erhöhung des Kassenkredites von bisher 8.100 T€ um 2.400 T€ wurde beanstandet,

  3. Die freiwilligen Leistungen von fast 700 T€ sind zu hoch, genehmigungsfähig sind 300 T€,

  4. Die vom Landkreis seit 2013 angeordneten Konsolidierungspotentiale werden nicht umgesetzt.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich an dieser Stelle einige kritische Anmerkungen der Kommunalaufsicht zitieren: „Die Stadt Gerbstedt ließ zudem bereits über Jahre hinweg zu Ungunsten künftiger Generationen hohe Haushaltsdefizite entstehen.“ „… Konsolidierungspotentiale finden seit dem Haushaltsjahr 2013 ihre Ablehnung durch den Stadtrat und wurden bislang nicht durch Maßnahmen im gleichen Wertumfang ersetzt.“

 

Nun heißt es nach vorn zu schauen. Es muss das Ziel aller Verantwortlichen sein, den bisher beschlossenen Haushalt grundlegend zu überarbeiten, um den Forderungen der Kommunalaufsicht gerecht zu werden. Nur dieser Weg führt kurzfristig aus der vorläufigen Haushaltsführung!

Denn vorläufige Haushaltsführung bedeutet, dass die Kommune nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten darf, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind § 104 Abs.1 Nr. 1 KVG LSA. Der unbestimmte Rechtsbegriff „unaufschiebbar“ ist eng auszulegen. Als Beispiel lässt sich hier die unvorhersehbare und unaufschiebbare Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges ausführen, weil das vorhandene einen Totalschaden erlitten hat. Denn ohne diese Beschaffung wäre kein ausreichender Feuerschutz gegeben.

Der Betrieb von Freibädern oder das Rasenmähen fällt z.B. nicht zu den Leistungen, zu denen die Kommune rechtlich verpflichtet ist.

Aufgrund der obigen Rechtslage können die Freibäder in Gerbstedt und Augsdorf in diesem Jahr leider nicht geöffnet werden. Wäre es gelungen, einen bestätigten Haushalt bis zum Beginn der Bäder-Saison zu erhalten (so wie in den letzten Jahren erfolgt), hätten die Bäder geöffnet werden können. Ich selbst habe bis zum Schluss gehofft, dass der Landkreis unseren Haushalt genehmigt, leider hat sich diese Hoffnung mit dem Zugang des Schreibens am 09.07.2020 nicht erfüllt. Ich rechne realistisch nicht vor Anfang/Mitte September mit einem genehmigten Haushalt, eine Eröffnung der Freibäder im September halte ich nicht mehr für sinnvoll. Die Haushaltsplanung für das Jahr 2021 beginnt gleich nach der Sommerpause. Mein Ziel ist es den Haushalt 2021 im Januar 2021, spätestens im Februar 2021 dem Landkreis zur Genehmigung vorzulegen, und zwar mit dem Betrieb von zwei Freibädern.

 

Ihr Bürgermeister

 

Bäder bleiben geschlossen

Die Freibäder der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt bleiben dieses Jahr geschlossen.

 

B.Hartwig

 

Bürgerbefragung zur Mobilität im Landkreis Mansfeld-Südharz

Für interessierte Bürger hat der Landkreis Mansfeld-Südharz und die VGS Verkehrsgesellschaft Südharz mbH eine Umfrage Aktion gestartet.

Diese soll dazu dienen ein neues Mobilitätsangebot zu schaffen.

Die Veranstalter verlosen 30 Genussboxen Mansfeld-Südharz.

 

Hier geht es zur Umfrage.

 

Verkehrsbehinderungen OT Gerbstedt

Halbseitige Sperrung Friedensweg nur aus Richtung Zabenstedt befahrbar.

Veröffentlichung Hygienekonzept

Das Hygienekonzept für die Nutzung der kommunalen Einrichtungen der Stadt Gerbstedt finden Sie unter Aktuelles, Bekanntmachungen.

Information des Ordnungsamtes

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt, das Wetter der vergangenen Wochen ließ Kulturpflanzen und Unkräuter gleichermaßen gut wachsen. Oft an Stellen, wo es uns gar nicht so gefällt. Sträucher wachsen über die Gehwege und Fahrstraßen, Unkraut wächst auf den Wegen und in den Regenrinnen. Sowohl die Mitarbeiter unseres Bauhofes als auch die Anlieger sind bezüglich der Verkehrssicherungspflicht stark gefordert und können dieser vielleicht nicht gleich nachkommen ...  Aber die meisten Mitbürger bemühen sich um sichere Verkehrswege und ein ordentliches Wohnumfeld. Leider trifft das nicht für alle Grundstückseigentümer zu. Dann steht das Ordnungsamt in der Pflicht. Manchmal genügt bereits ein kleiner Hinweis, in einigen Fällen muss jedoch ein Bußgeld auferlegt werden oder es müssen sogar die Kosten für eine Ersatzvornahme durch das Amt in Rechnung gestellt werden. Soweit muss es nicht kommen. Also mal einen Blick auf das häusliche Umfeld werfen, dem Wohnbereich etwas Gutes tun und dadurch Ärger vermeiden !

 

Weitere Unsitten einiger weniger Schmutzfinken, denen verstärkt nachgegangen wird:

  •  Privater Hausmüll gehört nicht in die Natur und auch nicht in die öffentlichen Papierkörbe !
  • Die „Hinterlassenschaften“ unserer vierbeinigen Freunde sind von öffentlichen Flächen zu entfernen. Ein mitgeführter Gassi - Beutel ist hier sehr hilfreich !

 

Erfreulicherweise nehmen unsere Mitbürger das Fehlverhalten der Unbelehrbaren nicht mehr so widerspruchslos hin. Helfen persönliche Ermahnungen nicht, wird auch immer häufiger unser Amt zur Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten hinzugezogen.

 

Die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt finden Sie auf der Homepage der Einheitsgemeinde unter:

Veröffentlichungen Satzungen

 

Ihr Ordnungsamt

 

 

Allgemeinverfügung des LK MSH Zugang Spielplätze

Allgemeinverfügung

 

Der Landkreis Mansfeld-Südharz erlässt auf der Grundlage des § 8 Abs. 4 der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV- 2in Sachsen-Anhalt (Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 5. SARS-CoV-2-EindV) die nachfolgende Allgemeinverfügung über die Genehmigung des Zugangs zu Spielplätzen im Landkreis Mansfeld-Südharz.

 

Näheres entnehmen Sie bitte dem  PDF Dokument.

[Allgemeinverfügung des LK MSH Zugang Spielplätze]

Internetauftritt Grundschule Gerbstedt

(23.04.2020)

Die Grundschule Gerbstedt verfügt ab heute über eine eigene Internetseite. Unter https://www.gs-gerbstedt.bildung-lsa.de/

können unter anderem aktuelle Themen abgefragt werden.

[Internetauftritt Grundschule Gerbstedt]

Informationen zur Durchführung der Gewässermahd

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Gewässermahd an Gewässern 2. Ordnung

 

Entsprechend der Festlegungen in den §§ 52/54 und 66 des Wassergesetzes LSA in der aktuellen Fassung, der Satzung des Verbandes §§ 2 und 4 in der aktuellen Fassung teilt der Unterhaltungsver­ band "Westliche Fuhne/Ziethe" Peißen mit, dass in der Zeit von

 

voraussichtlich Mitte Juni bis Ende Dezember 2020

 

die erforderlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet durchgeführt werden.

Die Unterhaltungsarbeiten führt der Verband mit eigenem Personalbestand durch.

 

Hinweise:

1. Anlieger und Hinterlieger haben zu dulden, dass der Unterhaltungspflichtige die Grundstücke be­

tritt, vorübergehend benutzt, ...!

2. Anlieger und Hinterlieger haben lt. WG LSA ebenso zu dulden, dass der Aushub auf ihren Grund­

stücken eingeebnet wird, sofern es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt.

3. Der Unterhaltungszeitraum umfasst alle Unterhaltungsarbeiten in allen Mitgliedsgemeinden. Es besteht absolut kein Grund zur Beunruhigung und Besorgnis, wenn im August oder September noch nicht alle Gewässer unterhalten worden sind. Eine Mahd aus rein optischen Gesichtspunkten erfolgt durch uns nicht!

4. Generell ist die Gewässerunterhaltung immer eine vorausschauende Maßnahme, d. h., mit den Arbeiten wird die hydraulische Leistungsfähigkeit für mögliche Starkabflüsse im Herbst und insbe­sondere im folgenden Frühjahr gesichert.

Jährlich wiederkehrende Arbeiten (Böschungsmahd und Sohlkrautung) werden erst zu Beginn der Arbeiten aufgrund der tatsächlichen Bedingungen/hydraulische Schwerpunkte, Erreichbarkeit, Witterung, technologische Fragen) zeitlich durch den verantwortlichen Verband eingeordnet.

Für Rückfragen und erforderliche Abstimmungen stehen Ihnen als

Ansprechpartner zur Verfügung:

 

Herr Hendrich

Herr Loß

 

vom UHV "Westliche Fuhne/Ziethe" in 06406 Bernburg, OT Peißen,Tel. 03471 310840.

Servicenummer für Fragen zur Corona-Soforthilfe

Seit dem 02.04.2020 hat die Investitionsbank Sachsen-Anhalt eine zusätzliche Servicenummer für die Anfragen zur Corona-Soforthilfe „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ geschaltet:
Diese lautet 0391 55749796.
Jeder Unternehmer erhält somit die Möglichkeit, seine Fragen schnellstmöglich zu stellen und den Antrag bestmöglich ausgefüllt an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu senden.
Haben Sie Fragen?

Wir sind natürlich wie gewohnt unter 0800 56 007 57 für Sie da. Kontaktieren Sie bitte auch gern den Förderberater Ihrer Region.

 

[Info Link]

Kein Publikumsverkehr

Aufgrund des Coronavirus wird das Verwaltungsgebäude der Stadt Gerbstedt

bis auf Widerruf geschlossen bleiben.

 

Anliegen können zunächst nur per Telefon, Post oder E-Mail vorgetragen werden.

 

Kontaktdaten der Ämter sind auf unserer Internetseite zu finden.

 

Für dringende Fälle stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

 

Standesamt: 034783/61118

Meldebehörde: 034783/61125

 

für alle anderen Anliegen: 034783/61110

 

Bitte haben Sie dafür Verständnis.

 

gez. B.Hartwig

Bürgermeister

Absage Gewässerschau

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in Abstimmung mit unserer Rechtsaufsichtsbehörde und dem Wasserverbandstag der Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Bremen werden die für den 13.04. bis 30.04.2020 anberaumten Gewässerschauen des Unterhaltungsverbandes Untere Saale in allen Schaubezirken hiermit abgesagt. 

Damit soll vermieden werden, dass dabei eine Vielzahl von Menschen zusammentreffen.

Allgemeinverfügungen Veranstaltung und Schließung Gemeinschaftseinrichtungen Landkreis Mansfeld Südharz

Das Land Sachsen-Anhalt so wie der Landkreis Mansfeld-Südharz  gibt folgende Verordnung und Allgemeinverfügung bekannt. Die Dokumente dazu erhalten Sie hier als Download.

Näheres können Sie direkt auf den unten verlinkten Internetseiten erfahren.

[Allgemeinverfügung LK MSH - Schließung Gemeinschaftseinrichtungen]

[Verordnung Eindämmung Coronavirus]

[Informationen Landkreis Mansfeld-Südharz]

[Informationen Land Sachsen-Anhalt]

Wichtige Hinweise zum Corona-Virus

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Gerbstedt, seit einigen Tagen verändert sich der Umgang mit dem Corona-Virus auch bei uns in Sachsen-Anhalt.

 

Verhaltensweisen

Die aktuelle Situation stellt unsere Gesellschaft vor eine große Herausforderung, und ich möchte Sie alle bitten, verantwortungsbewusst, besonnen und solidarisch zu handeln. Es ist der wichtige Beitrag jedes Einzelnen, der dazu führt, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verzögern. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und Risikopatienten zu schützen ist es notwendig, Kontaktsituationen zu verringern.

 

Die Turnhallen sind ab sofort für den Vereinssport außer Betrieb gestellt.
Die Stadtbibliothek und der Museumshof der Stadt Gerbstedt bleiben geschlossen.
Der Wochenmarkt wird vorerst weiterhin stattfinden.


Die Ämter der Stadtverwaltung Gerbstedt sind vorläufig weiter mit den regulären Sprechzeiten geöffnet. Die Bürger werden allerdings auch im eigenen Interesse gebeten, nur in wirklich dringenden Fällen persönlich vorzusprechen. Nach Möglichkeit wird um ein Vorbringen der Anliegen per Telefon, per E-Mail oder auf dem Postweg gebeten. Nutzen Sie auch unseren Online-Service auf der Homepage www.stadt-gerbstedt.de 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind angewiesen, weitestgehend auf verschiebbare auswärtige Termine, Schulungen und dergleichen zu verzichten.
Bitte beachten Sie bei Symptomen des Corona-Virus: Anruf statt Wartezimmer!
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Unabhängige Patientenberatung Deutschland 0800 011 77 22

Die Stadtverwaltung der Stadt Gerbstedt erreichen Sie arbeitstäglich unter den bekannten Telefonnummern auf unserer Internetseite www.stadt-gerbstedt.de sowie per E-Mail: info@stadt-gerbstedt.de

 

gez. B. Hartwig

Bürgermeister

Vorläufiges Ergebnis zur Bürgermeister Wahl vom 2.2.2020

Unsere Einheitsgemeinde hat gewählt.

Hier finden Sie die vorläufigen Ergebnisse.

Näheres unter den Downloads.

Vorläufiges Wahlergebnis

 

 

[Vorläufige Ergebnisliste]

[Vorläufige Ergebnisse Ortsteile]

[Vorläufige Ergebnisliste Ortsteile]

Wahlbekanntmachung

(07.11.2019)

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) der Stadt Gerbstedt am

 

Sonntag, den 02.02.2020

 

durchgeführt wird.

Der Termin für eine eventuelle Stichwahl wird auf Sonntag, den 23.02.2020 festgesetzt.

Die Wahlzeit dauert jeweils von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Gerbstedt, den 07.11.2019

 

gez. I. Mahler
Die Wahlleiterin

 

Näheres unter Bekanntmachungen
 

Besuchen sie das Präventionsmobil des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt!

 

 

 

 

 

 

  • Wir beantworten Fragen zur persönlichen Sicherheit

  • Sie erhalten Tipps zur Sicherung des Eigentums und Verhaltensempfehlungen

Am 15.11.2019
von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Wo? Markt Gerbstedt

Foto zur Meldung: Besuchen sie das Präventionsmobil des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt!
Foto: Besuchen sie das Präventionsmobil des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt!

Öffnungszeiten der Freibäder der Stadt Gerbstedt

Montag bis Sonntag

11.00 - 19:00 Uhr

 

Witterungsbedingt können die Öffnungszeiten auch flexibel gestaltet werden.

Hinweis an alle Hundehalter zur Verunreinigung durch Hundekot

(09.04.2019)

Bei der Stadt Gerbstedt gehen immer wieder Beschwerden über Verschmutzungen der öffentlichen Flächen durch Hundekot ein. Diese Verschmutzungen werden auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen, in Parks und sogar auf Spielplätzen hinterlassen.

Die Hundekothaufen bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung.

Durch diese Verunreinigungen können Krankheiten übertragen werden. Hundekot kann bei unmittelbarem Kontakt die Gesundheit unserer Kinder durch Bakterien, Viren oder Würmer bedrohen.

Aus diesem Grund ist Hundekot als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes einzustufen und ist durch den Hundehalter schnellstmöglich zu beseitigen.

Diese Reinigungspflicht steht noch vor der Straßenreinigungspflicht des Anliegers.

Wenn Sie also mit Ihrem Hund Gassi gehen, lassen Sie ihn nicht unbeaufsichtigt laufen.

Hat er sein Geschäft gemacht, dann nehmen Sie das mehr oder weniger große Häufchen mit Hilfe einer Tüte auf und entsorgen es zu Hause in Ihrer Restmülltonne.

So tragen auch Sie dazu bei, dass unsere Orte lebenswerter und sauberer werden.

 

Beachten Sie also bitte diese Regeln und Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken.

 

Ihre Ordnungsverwaltung

EG Stadt Gerbstedt

Information des Ordnungsamtes an alle Hundehalter

Aus gegebenem Anlass wird auf das Landeswaldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hingewiesen:

 

§ 28 Abs. 2 LWaldG LSA

 

„ Es ist verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

Hunde sind in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 15 Juli anzuleinen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes.„

 

Helfen Sie mit, unsere Natur und Landschaft zu schützen.

Der Ortschaftsrat der Gemeinde Friedeburgerhütte wünscht

Im Namen vom Ortschaftsrat der Gemeinde Friedeburgerhütte wünsche ich allen Einwohnern der Ortschaften Adendorf und Friedeburgerhütte, auch allen Einwohnern der Einheitsgemeinde ein Frohes und Gesegnetes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr!

gez. Detlef Matthews
Ortsbürgermeister

Hirschkäfer gesucht!

(04.06.2018)

Bereits von 2011 bis 2012 fanden im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Untersuchungen zum Vorkommen des Hirschkäfers (Lucanus cervus) im gesamten Bundesland Sachsen-Anhalt statt.

Insgesamt gingen damals über 500 Vorkommensmeldungen ein. Danke dafür. Diese Untersuchungen werden 2018 bis 2019 wiederholt, um feststellen zu können, wie sich die Bestände der Art entwickelt haben. Deshalb: Ihre Hilfe wird erneut gebraucht.
Wenn Sie Hinweise zum Auftreten der Art (Tierbeobachtungen, Funde von Hirschkäferresten, Fotos usw.) innerhalb Sachsen-Anhalts liefern können, bitten wir Sie, entsprechende Informationen an die nachfolgende Adresse zu übermitteln.

 

Dr. Werner Malchau, Republikstr. 38, 39218 Schönebeck,
Mail: Wernermalchau@aol.com
Tel. + Fax: 03928 400 483, 0178 85 82 611,
Telefonische Rücksprachen sind aus organisatorischen Gründen erst nach dem 10. Juni möglich.

[Download]

Wahl der Schöffen für die am 01.01.2019 beginnende Schöffenperiode

Die Wahlperiode der derzeit tätigen Schöffen und Hilfsschöffen wird zum 31.12.2018 auslaufen.

Für die ab dem 01.01.2019 beginnende (bis zum 31.12.2023 dauernde) neue Wahlperiode sind daher die Schöffen und Hilfsschöffen neu zu wählen.

Benötigt werden Schöffen und Hilfsschöffen für die Tätigkeit beim Schöffengericht Amtsgericht Eisleben und auch Schöffen für die Tätigkeit bei einer Strafkammer des Landgerichts Halle.

Das Amt eines Schöffen ist eine Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG) ausgeübt werden.

Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzung erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen.

Selbstbenennungen sind zulässig.

 

Bei Interesse für die Tätigkeit als Schöffe bzw. Hilfsschöffe bitten wir alle interessierten Bürger aus der Stadt Gerbstedt und aus den dazugehörenden Ortsteilen sich bis zum 30.04.2018

bei der Stadt Gerbstedt, Hauptverwaltung, Markt 1 in 06347 Gerbstedt zu melden, um sich für die Schöffenwahl in die Vorschlagsliste eintragen zu lassen.

 

Information zum Datenwiderspruch

Die Stadt Gerbstedt macht darauf aufmerksam, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit haben, gegen die Weitergabe ihrer im Melderegister gespeicherten personenbezogenen Daten in bestimmten Fällen einen Widerspruch einzulegen.

 

Dieser Datenwiderspruch kann im Einwohnermeldeamt schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden.

Er gilt unbefristet bis auf Widerruf.

Personen, die bereits in den Vorjahren eine derartige Erklärung abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern.

 

Das Formular ist unter Bürgerservice, Formulare und Anträge, An-/Ab- und Ummeldungen zu finden.

 

 

Änderung Öffnungszeiten Freibäder Augsdorf und Gerbstedt ab 1.7.2017

Ab dem 1.7.2017 werden die Öffnungszeiten der Freibäder in Augsdorf und Gerbstedt geändert.

 

Montag bis Freitag

11.00 - 19:00 Uhr (wie bisher)

Samstags, Sonntag, sowie an gesetzlichen Feiertagen

10.00 - 19.00 Uhr (neu)

Das Fundbüro informiert

Am 13.04.2017 wurde in Gerbstedt, Am Turmplatz 1 Schlüssel mit Anhänger „Plüschaffe“ aufgefunden.

 

Der Eigentümer wird gebeten sich in der Stadt Gerbstedt, Markt 1, 06347 Gerbstedt zu melden.

 

Ansprechpartner Fundbüro

Iris Mahler
(034783) 61-125

Das Fundbüro informiert

Am 28.03.2017 wurde in Hübitz „ Gewerbegebiet Thälmannschacht“ 1 Schlüsselbund mit "Pieper" aufgefunden. Der Eigentümer wird gebeten sich in der Stadt Gerbstedt, Markt 1, 06347 Gerbstedt zu melden.

 

Ansprechpartner Fundbüro

Iris Mahler
(034783) 61-125

Die Polizei bitte um Mithilfe!

Wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, ermittelt das Polizeirevier Mansfeld- Südharz in einem Fall der Gemeinschädlichen Sachbeschädigung nach § 304 des Strafgesetzbuches.

 

In der Zeit vom 25.02.2017 17:00 Uhr bis 26.02.2017 09:30 Uhr (Feststellzeit) wurden in Gerbstedt in der Bahnhofstraße mehrere überregional bekannte Eisenbahnmodelle aus Beton von unbekannten Tätern zerstört.

Der materielle Schaden wird auf ca. 3.000,00 Euro geschätzt. Der ideelle Schaden ist nicht in Zahlen auszudrücken.

Bei der Aufklärung dieser Straftat ermittelt die Polizei mit Hochdruck. Dabei sind wir auch auf Ihre Hinweise angewiesen.

 

Haben Sie in der besagten Tatnacht ungewöhnliche Beobachtungen am Tat­ort oder in der Stadt gemacht?

Haben Sie Geräusche ausgemacht, welche nicht typisch waren?

Kennen Sie Personen, welche sich möglicherweise über die Tat unterhalten haben oder gar damit prahlen?

 

Für sachdienliche Hinweise richten Sie sich bitte an das Polizeirevier Mans­feld-Südharz unter der Rufnummer 03475/670-293 oder Ihre Regionalbe­reichsbeamten Herrn Seidensticker unter der Nummer 0160/2626876 oder Herrn Ecke unter der Nummer 0160/2626498.

 

Vielen Dank!

Ihr Regionalbe­reichsbeamter

PHM Seidensticker

Die Bauverwaltung informiert!

Mietspiegel der Stadt Gerbstedt
Aktuelle Mietpreise 2017 für Wohnungen in Gerbstedt pro Quadratmeter.
 

[Mietspiegel]

Foto zur Meldung: Die Bauverwaltung informiert!
Foto: Die Bauverwaltung informiert!

Tierseuchenrechtliche Anordnung

Tierseuchenrechtliche Anordnung zur Aufstallung von
Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest)
- Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung -


Auf der Grundlage der §§ 6, 24, 26, 32, 37, 38 des Tiergesundheitsgesetzes (Tier-GesG) vom 22. Mai 2013 (BGBI. 1 S. 1324), der §§ 7 und 13 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBI. I S. 1212) und des § 4 Abs . 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBI. 1 S. 203) jeweils in der aktuell gültigen Fassung erlässt das Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung Mansfeld­ Südharz folgende Allgemeinverfügung:

 

1. Im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz dürfen Hühner, Truthühner ,
Perlhühner , Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Ge-
flügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen
von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere), gehalten werden.

2. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art in-
klusive Tauben sind im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz verboten.

3. Die sofortige Vollziehung für diese Maßnahmen wird im öffentlichen Interesse
angeordnet.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Begründung:


Das FLI bewertet das Risiko der Einschleppung des Influenza-Virus H5N8 aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände als "hoch". In mehreren Bundesländern
sind zahlreiche Funde von H5N8 in Nutzgeflügelbeständen und bei mehr als 200 verendeten Wildvögeln bestätigt worden. Inzwischen sind Fälle von positiven Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen, also
auch in benachbarten Bundesländern, bestätigt.

Den kompletten Beitrag entnehmen Sie bitte der .pdf Datei

[Tierseuchenrechtliche Anordnung]

Trikot-Übergabe Autohaus Schubert Motors

Am 22.10.2016 fand durch das Autohaus Schubert Motors eine weitere Trikot-Übergabe an den SV Blau-Rot Zabenstedt statt. Hierbei hat sich Antonia Werner als Angestellte des Autohauses und als Mitglied des SV Blau-Rot Zabenstedt erfolgreich eingesetzt. Entscheident für den Sponsor ist die langjährige erfolgreiche Nachwuchsarbeit der Mitglieder des SV Blau-Rot Zabenstedt. Denn Spieler wie Guido Kürbis und Denis Engel spielen nicht nur selbst in der 1. Mannschaft des Sportvereins, sondern zeigen als Nachwuchstrainer dem Nachwuchs der Jugendspielgemeinschaft Einheit Schlenze so manche Tricks und Kniffe. Darüber hinaus steht auch bei den Verantwortlichen des Vereins, wie bei Patrick Thate, das Wohl der jungen Spieler stets im Vordergrund. Daher haben sich die Betreiber von Schubert Motors entschieden, dem SV Blau-Rot Zabenstedt auch mal etwas Gutes zu tun ...

Foto zur Meldung: Trikot-Übergabe Autohaus Schubert Motors
Foto: Trikot-Übergabe am 22.10.2016 durch das Autohaus Schubert

Trikot-Übergabe der Schlosserei Lange

Trikot-Übergabe der Schlosserei Lange aus Gerbstedt an die 1. Männermanschaft des Blau-Rot Zabenstedt am 15.10.2016 durch den Inhaber Gerd Lange, einem langjährigen Mitglied des SV Blau-Rot Zabenstedt.

 

Herr Lange ist immer wieder für eine Überraschung gut. So überraschte er die Spieler und Trainer am Spieltag mit einem nagelneuen Satz Trikots mit dem Satz " Da seht ihr wieder Standesgemäß aus!"

Beim Mannschaftsfoto stellten dies dann auch alle Spieler fest. "Wir sehen wieder Standesgemäß aus"

Foto zur Meldung: Trikot-Übergabe der Schlosserei Lange
Foto: Trikot-Übergabe der Schlosserei Lange

Wahl zum Bürgermeister - Vorläufiges Ergebnis

Wahl zum Bürgermeister - Vorläufiges Ergebnis
Die Angaben erfolgen unter Vorbehalt
(hier bitte klicken)
 

Unser Dorf hat Wochenende

(06.09.2016)

Unser Dorf hat Wochenende

Der MDR hat im Rahmen seiner Sendereihe "Unser Dorf hat Wochenende" eine sehr interessante Reportage über die Ortschaft Heiligenthal gestaltet. Hier erhält man einen Einblick über die Einwohner und ihr Treiben in Heiligenthal...

Hier geht es zur Sendung des MDR.

Informationen zur Umlage der Verbandsbeiträge

Informationen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände

„Fuhne/Ziehte“, „Untere Saale“ und „Wipper-Weida“

 

Allgemeines:

Im vergangenen Jahrhundert wurde das Gewässernetz stark ausgebaut um beispielsweise bebaute Gebiete gegen Hochwasser oder Vernässung zu schützen sowie landwirtschaftlichen Nutzern bessere Vorflutverhältnisse zu schaffen. Damit das Wasser möglichst ungehindert abfließen kann, zum Beispiel mit Hilfe von Gefällen oder künstlicher Hebung, werden dauerhafte Erhaltungsmaßnahmen benötigt welche wiederum dem Lebensraum für Fauna und Flora dient.

Durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und die Landeswassergesetze (für Sachsen-Anhalt WG LSA) werden ordnungsgemäße Abflüsse sowie Entwicklung, Erhaltung und Pflege von Gewässern vorgeschrieben, denn durch nachhaltige Bewirtschaftung von Gewässer wird die Lebensgrundlage eines Jeden geschützt.

Unter Gewässerunterhaltung werden somit alle Maßnahmen wie Reinigung und Freiräumung von Gewässerbetten sowie Erhaltung und Neuanpflanzung von Ufergehölzen und –baumbeständen verstanden. Ebenso müssen Anlagen, die der ordnungsgemäßen Abführung des Wassers dienen, unterhalten werden.

In der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt werden mithilfe von regelmäßigen Gewässerschauen, die Gewässer und –abschnitte im Gemeindegebiet hinsichtlich des Unterhaltungszustandes kontrolliert. Diese werden i.d.R. durch den jeweiligen Unterhaltungsverband durchgeführt bei denen neben den Mitarbeitern der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde, der Stadtverwaltung, des Landesbetrieb Bau (Straßenmeisterei) und vom „Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd“ sowie den (schaubeauftragten) Landwirten alle interessierten Bürger teilnehmen können. Termine und jeweilige Besichtigungspläne werden rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gegeben.

Zuständigkeiten:

Für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung ist das Land, vertreten durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) zuständig. Gewässer 1. Ordnung sind Gewässer die eine erhebliche wasserwirtschaftliche Bedeutung haben (z.B. Binnenwasserstraßen). Die Bundeswasserstraßen (z.B. untere Saale) werden jedoch von der Wasserstraßenverwaltung des Bundes unterhalten.

Für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung sind Unterhaltungsverbände zuständig. Diese Gewässer sind „nicht schiffbare Gewässer“. Darunter fällt Oberflächen- und Grundwasser welches durch Gräben, Bäche und kleinere Flüsse aufgenommen wird.

Beitragspflicht:

Die Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt ist Pflichtmitglied in den Unterhaltungsverbänden „Fuhne/Ziehte“, „Untere Saale“ und „Wipper-Weida“, gemäß §54 (3) WG LSA und hat somit Beiträge für die Durchführung erforderlicher Unterhaltungsmaßnahmen an den jeweiligen Unterhaltungsverband abzuführen.

Die Unterhaltungsverbände sind seit 01.01.2015 verpflichtet auch für Flächen die in Gewässer 1. Ordnung entwässern Beiträge in gleicher Höhe mit zu erheben und diese dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft zu erstatten.

Die erhobenen Beiträge der Unterhaltungsverbände werden auf die Flächeneigentümer umgelegt. Dazu beschließt der Stadtrat i.d.R. jährlich eine Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge

(www.stadt-gerbstedt.de/rechtsgrundlagen/1/satzungen).

Im September/Oktober erhalten voraussichtlich alle betroffenen Flurstückseigentümer den „Umlagebescheid 2015 - Bodenbeitrag“. Erhobene Umlagebeträge werden in vollem Umfang durch die Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt an die zuständigen Unterhaltungsverbände abgeführt. Bitte prüfen Sie die Angaben auf Richtigkeit und informieren bei Bedarf der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Krüger, erreichbar unter 034783-61-132.

Ihre Bauverwaltung der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt

K.Krüger

Neue Service Angebote auf Internetsteite der Einheitsgemeinde

Auf der Internetsteite der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt stellen wir Ihnen ab heute zwei neue Service Angebote zur Verfügung.

Unter Bürgerservice / Digitaler Kummerkasten können Sie ihre Anliegen mitteilen. Diese werden dann zur enstprechenden Abteilung weitergeleitet.

Unter Immobilien können Einwohner der Einheitsgemeinde für ihre Immobilien Private Inserate eintragen lassen.

Dies gilt jedoch nicht für gerwerbliche Inserate!

Nähere Informationen erhalten sie hier.

Projekte 2017 in der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt

(22.06.2016)

Projektaufruf für Privatpersonen, Unternehmen und Vereine für LEADER-Projekte 2017 in der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt

 

LEADER ist ein Programm der Europäischen Union zur Förderung des ländlichen Raumes. Hierbei soll durch innovative Investitionen in den ländlichen Raum der demografische Wandel gestaltet werden und die Lebensqualität der Menschen in den Regionen erhalten bleiben.

Das besondere ist hierbei, dass Anträge für Vorhaben und Projekte nicht nur von öffentlichen Einrichtungen eingereicht werden können. Auch Privatpersonen, Unternehmen und Vereine sowie Kirchen können sich bis zum 30. September für das Förderjahr 2017 bewerben. Da können neben Existenzgründungen auch Betriebserweiterungen gefördert werden. Genauso wird die Verbesserung der touristischen Infrastruktur oder die gewerbliche Nachnutzung von Gebäuden unterstützt. Die Möglichkeiten für förderfähige Vorhaben sind sehr vielfältig.

Für dieses Jahr wurde bereits eine Prioritätenliste durch das engagierte LEADER-Management des Landkreises Mansfeld-Südharz unter Leitung von Michael Schumann erstellt. Die Anträge werden bereits bearbeitet und es gibt bisher so manchen Lichtblick. So ist die Sanierung des Aussichtsturmes im Stadtpark von Gerbstedt in greifbare Nähe gerückt. Ebenso wird die Wiederherstellung der unterirdischen Klostergänge positiv durch das LEADER-Management begleitet.

Die Höhe der Förderung für Privatpersonen und Unternehmen liegt bei 50%. Vereine werden sogar mit 80 % der Gesamtsumme gefördert. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage unter: http://lag-ms.de/.

Unterstützung bei der Antragstellung finden Sie selbstverständlich auch bei Ihrer Bauverwaltung der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt unter der Telefonnummer: 034783/61-134.

Text: Christian Heidler

Fotowettbewerb online

Die Jury um Bürgermeister Siegfried Schwarz hatte es nicht
leicht. Sie mussten aus den vielen Einsendungen die schönsten
Bilder heraussuchen. Keine leichte Aufgabe, denn jeder Foto-
graf hatte sich bei seinen Fotos sehr viel Mühe gegeben.
Die Jury durfte sogar erleben, wie man seinen Lieblingsort bild-
lich und literarisch umschreiben kann So geschehen durch Frau
Pokorny aus Welfesholz. Sie fand zu jedem Buchstaben ihres
Ortes die passenden Worte und fügte alle Zeilen zu einem sehr
interessanten Reim zusammen. Dies hat sie begleitet, durch ein
Bild, welches eine plastisch nachgestellte Schlachtszene vor
dem Gut Welfesholz zeigt. Darüber hinaus wurden sogar gan-
ze Fotoalben von den Hobbyfotografen abgegeben, aus denen
ebenfalls die besten Motive herausgesucht werden konnten.
Auch da war so manches Kleinod dabei. „Ich bin sehr über-
rascht, über das große Interesse an unserer Fotoaktion“ sagte
Siegfried Schwarz, während er versuchte, die ganzen Bilder zu
überblicken. „Und ich wusste gar nicht, dass wir so viele gute
Fotografen in der Einheitsgemeinde haben. Vielleicht sollten wir
jedes Jahr so einen Fotowettbewerb durchführen, da kann je-
der sehen, wie schön unsere Heimat ist.“ So der Bürgermeister
weiter. Eine Übersicht der besten Bilder und Motive erhalten Sie
auf der Homepage der Stadt Gerbstedt. Hier können Sie auch
gleich einen Blick auf den wöchentlich erscheinenden kostenlo-
sen Newsletter werfen und Ihn bei Bedarf anfordern.

„Nun möchte ich mich noch bei allen bedanken, die sich an
unserer Fotoaktion beteiligt haben. Mit Ihren eingesendeten
Bildern geben Sie allen Einwohnern und den Gästen der Stadt
Gerbstedt die Gelegenheit, die Schönheit unserer Stadt aus Ih-
ren persönlichen Blickwinkeln zu betrachten. „Vielen Dank.“

 

 

Vorläufiges Wahlergebnis Landtagswahl vom 13.3.2016 der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt

(13.03.2016)

Zum  vorläufigen Wahlergebnis der Landtagswahl

vom 13.3.2016 der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt

 

Spatenstich am Rittergut

(01.03.2016)

Die Sonne meinte es gut mit den Gerbstedtern und seinen Gästen am 01.03.2016. So wurde der Spatenstich zum Bau der Mehrzweckhalle am Rittergut mit viel Sonnenschein und annähernd angenehmen Temperaturen begleitet. Landesverkehrsminister Webel und auch die Landrätin rieben sich zwar noch kurz die Hände, bevor sie ihren Spaten ergriffen, aber spätestens nach dem die Kindergartenkinder „Wollt ihr fleißige Handwerker sehen …“ sangen, wurde es Ihnen auch warm ums Herz.

„Endlich“ äußerte sich Bürgermeister Siegfried Schwarz in einem anschließenden Gespräch. „Bereits im Jahr 1999 beschloss der damalige Stadtrat das Gelände des Rittergutes zu sanieren und ein anständiges Gebäude zu errichten. Dass es so lange dauert, damit hat bestimmt niemand gerechnet.“ Der Bürgermeister erwähnte auch die vielen Gespräche und die Überzeugungsarbeit, die in den letzten Jahren immer wieder geleistet werden musste. „Nun ist es endlich geschafft, und die Stadtkasse wird nicht einmal damit belastet, denn 2/3 Drittel der Investitionssumme werden aus einem Landesentwicklungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt als Förderung bereitgestellt und das restliche Drittel wird von der Sachsen-Anhaltinischen Landesentwicklungsgesellschaft (SALEG) zur Verfügung gestellt.

Dafür entsteht im Zentrum Gerbstedts ein Gebäude mit insgesamt fünf Wohnungen, die altengerecht ausgestattet sind und selbstverständlich mit einem Fahrstuhl erreicht werden können. Bezahlbar sind die Wohnungen mit 6,5 € pro m2 auch, sodass sich interessierte Bürger schnell an die Stadtverwaltung Gerbstedt wenden sollten.

Zu den Bildern.

Foto zur Meldung: Spatenstich am Rittergut
Foto: Spatenstich am Rittergut

Zerstörung und Beschädigung von Wahlplakaten

(24.02.2016)

Magdeburg, den 24. Februar 2016

Die Landeswahlleiterin

 

Landtagswahl am 13. März 2016
Zerstörung und Beschädigung von Wahlplakaten

 

Die Landeswahlleiterin sieht mit Sorge die ansteigende Anzahl der beschädigten oder zerstörten Wahlplakate der Parteien, die an der Landtagswahl am 13. März 2016 teilnehmen.
Die Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes und die freie Meinungsäußerung auch in Form von Wahlwerbung, zum Beispiel Plakaten, sind grundlegende Voraussetzungen in einer Demokratie und dürfen in keiner Weise behindert werden.
Es gebietet die Fairness in einem Wahlkampf nicht eigenhändig Hand anzulegen und die Plakate zu zertrümmern, zu beschädigen oder zu entwenden.
Die Bekämpfung des jeweiligen politischen Gegners ist mit Sachargumenten im verbalen Austausch zu führen. Für Vandalismus ist in der politischen Auseinandersetzung kein Platz.
Ich bitte alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger um Unter-
stützung für einen fairen Wahlkampf. Helfen Sie mit, dass Vandalismus bei uns im Land keine Chance hat.

[Pressemitteilung]

Bekanntmachung zur Ergänzungswahl Rottelsdorf

(21.01.2016)

Bekanntmachung zur Ergänzungswahl Rottelsdorf

 

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Ergänzungswahl für die Ortschaft Rottelsdorf am Sonntag, den 24.04.2016 stattfindet.

[Download]

Information der Ordnungsverwaltung

(20.01.2016)

Änderung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot nach § 3 Abs. 4 HundeG LSA ab 01. März 2016

 

Unter Hinweis auf die Änderung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren ( Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 27 vom 02.11.2015 ) setzen wir Sie hiermit in Kenntnis, dass ab 01. März 2016 die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit gefährlichen Hunden nach § 3 Abs. 2 HundeG LSA verboten ist.

Gefährliche Hunde sind Hunde, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und - einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12.04.2001 nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen.

Die Rassezugehörigkeit eines Hundes bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen dieser Hunderassen.

Für folgende Hunderassen wird laut Gesetz die Gefährlichkeit vermutet: Pittbull-Terrier, American Staffordshire- Terrier, Staffordshire- Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Ordnungswidrig handelt, wer gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 züchtet oder vermehrt oder mit diesen handelt.

Neue Regelungen bei Wohnungswechsel

(08.10.2015)

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz, welches am 1. November 2015 in Kraft treten wird, werden erstmals bundesweit und unmittelbar geltende Vorschriften für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die mit dem Vollzug des Melderechts befassten Behörden geschaffen. Daraus resultierend gelten ab 1. November 2015 neue Regelungen, die von Bürgerinnen und Bürgern bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind.

Näheres unter Bekanntmachungen das benötigte Formular finden Sie unter Formulare und Anträge.

Wahl der „1.Kuchenlandkönigin“ ist entschieden.

(07.09.2015)

STADTFEST 2015 in GERBSTEDT


1030 Jahre Gerbstedt

485 Stadtrecht Gerbstedt
2015 Wahl der ersten Kuchenlandkönigin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Am 5. September 2015 zum traditionellen Stadtfest wurde die erste Kuchenlandkönigin gekrönt. Fünf Anwärterinnen, die den geforderten Kriterien entsprechend mit einem selbst gebackenen Kuchen stellten sich der Jury. Diese bestand aus den Ortschaftsräten.
Kuchenlandkönigin ist nun Annett Nordmann, Krone und Scherbe trug sie mit Stolz.
Ihr neues Amt nahm sie bis zum Schluss des Stadtfestes wahr.
Wir gratulieren ihr nochmals ganz herzlich.
Alle Kandidatinnen hatten sich toll bemüht, alle Kuchen waren köstlich, dank allen Mitstreiterinnen. So haben sie alle ihren Preis wohl verdient. Warum Gerbstedt das Kuchenland ist: „Die Geschichte erzählt, dass der Gesangsverein im Monat Mai, Jahreszahl nicht genau bekannt, zu einem Sängerwettstreit angetreten war.

Sie waren hoch motiviert um zu gewinnen und bemühten sich besonders hochdeutsch zu singen. Aber ihr dargebotenes Lied „... schön ist die Jugendzeit„ klang mundartlich „... schön ist die Kuchenzeit“.
Man bespöttelte den Gerbstedter Männerchor im Scherz „Die Kuchen“ und so ist Gerbstedt das Kuchenland“. Das Fest war gut besucht. Im Festzelt war kein freier Platz mehr. Das Wetter war uns gut gesonnen. Traditionsgemäß wird vor dem Stadtfest am Freitag ein Fackel-
umzug mit der Schalmeienkapelle Zickeritz durchgeführt. Die Mitglieder der Feuerwehr und Jugendfeuerwehr begleiteten den Umzug. Im Festzelt bot die Zickeritzer Schalmeienkapelle zusätzlich noch ein Extrakonzert und so wurde der Abend musikalisch eingeleitet bevor der Diskoabend mit „DJ ALEX“ begann.
Nach der Kranzniederlegung am Samstag am Ehrenmal Klosterplatz mit dem Schützenverein Gerbstedt und den Jagdhornbläsern Heiligental, leideten die Jagdhornbläser mit ihrer Musik im Festzelt die offizielle Eröffnung ein. Das diesjährige Stadtfest stand unter dem Motto „Gerbstedt das Kuchenland“ und so kam dies in vielen Beiträgen zum Ausdruck.
Dank für die kulturellen Beiträge des Frauenchors der Volkssolidarität, der Gerbstedter Musikanten, Herrn Markus für seinen Mundartbeitrag und dem “Sängerbaron“ Phil Stewman.

Weiterhin möchten wir uns bedanken bei dem Team mit Herrn Heidler und Herrn Elster im Bürgemuseum für die Veranstaltung „Kaffee bei Rigdak mit idividuellen Führungen“. Die Kinder freuten sich über die Basteleien und Gesichtsmalereien von Frau Bendzko. Ein Kinderkarussell und weitere Belustigungen und Naschereien gab es von der Schaustellerfamilie Laubinger. Die musikalische Umrahmung erfolgte durch „DJ ALEX“ bis
zum Auftritt der Musikband „Borderline“, die das Fest abrundeten. Die Band fand großen Anklang, es wurde getanzt und gefeiert bis zum Schluss. Zwischendurch gab es natürlich wie immer noch ein kleines Feuerwerk. Für das leibliche Wohl sorgte wieder das Ratskellerteam.

Dank allen, die mitgeholfen haben bei der Vorbereitung und
Durchführung des Stadtfestes. Wichtig ist nochmals zu erwähnen, dass die finanzielle und materielle Absicherung nur Dank der Hilfe zahlreicher Sponsoren möglich gewesen ist.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

 

gez. B. Höhndorf
Ortsbürgermeisterin

 

Fotos können hier aufgerufen werden

Foto zur Meldung: Wahl der „1.Kuchenlandkönigin“ ist entschieden.
Foto: Wahl der „1.Kuchenlandkönigin“ ist entschieden.

Herzlich willkommen den beiden Regionalsbereichsbeamten der Polizei.

(14.01.2015)

Am 13.01.2015 konnten die Regionalsbereichsbeamten (RBB) Polizeihauptkommissar Uwe Zillmann und Polizeihauptmeister Gunter Seidensticker ihre neue Dienststelle am Markt 2 in Gerbstedt beziehen. Herr Schwarz und die Ortsbürgermeister begrüßten diese in ihren neuen Räumlichkeiten.

Die Erreichbarkeit der beiden Beamten sind:
Herr Seidensticker - 0160 2626876
Herr Zillmann - 0160 2626498
Mailadresse - rbb-gerbstedt@polizei.sachsen-anhalt.de

Strechstunde - Donnerstag von 16.00 - 18.00 Uhr

 

Foto: J.Halle

Foto zur Meldung: Herzlich willkommen den beiden Regionalsbereichsbeamten der Polizei.
Foto: Herzlich willkommen den beiden Regionalsbereichsbeamten der Polizei.

Der Landkreis informiert!

(27.11.2014)

Der Landkreis informiert über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza
Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung kann über Downloads heruntergeladen werden.

 

 

[Download]

Einbruch in die Naturgrundschule Heiligenthal

(27.10.2014)

Leider wurde schon wieder in die Naturgrundschule Heiligenthal eingebrochen. Unter anderem haben die Täter Monitore der Marke Terra gestohlen. Diese wurden jedoch mit einem Schriftzug kenntlich gemacht. Wurden vielleicht solche Monitore angeboten?

 

 

Hinweise bitte an 03478361110 oder
info@stadt-gerbstedt.de

 

 
 
 
 
 
 

[Fotos zu Terra 2210 Monitor]

[Fotos zu Terra 2210 Monitor]

Foto zur Meldung: Einbruch in die Naturgrundschule Heiligenthal
Foto: Terra 2210 Monitor


Fotoalben


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Einblick zu Wahlvorbereitungen
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Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt stark vertreten auf dem Sachsen Anhalt Tag 2017
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Eröffnung Freibadsaison 2017 im OT Augsdorf
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Richtfest der neuen Stadthalle in Gerbstedt
29.07.2016
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Eröffnung Freibadsaison 2016 im OT Gerbstedt
21.05.2016
 
21.05.2016:
Eröffnung Freibadsaison 2016 im OT Augsdorf
 
22.04.2016:
Feierliche Übergabe neues Gemeindezentrum Friedeburg
 
23.03.2016:
Fotowettbewerb
 
11.03.2016:
Spatenstich Neues Gemeindezentrum in Gerbstedt
 
15.02.2016:
Hallenturnier um den Pokal des Bürgermeisters in Siersleben!
 
14.01.2016:
Einweihung Stützmauer Friedeburg
 
17.12.2015:
Weihnachtsmarkt in Gerbstedt
 
11.12.2015:
Weihnachtsmarkt in Siersleben
 
11.12.2015:
Weihnachtsmarkt in Augsdorf
 
04.12.2015:
Einweihung kleines Gleis Dreieck
 
29.10.2015:
Halloween im Bürgermuseum
 
02.10.2015:
Wachsende Baumdenkmale für Deutschlands Einheit
 
07.09.2015:
Wahl der „1.Kuchenlandkönigin“ ist entschieden.
 
03.09.2015:
Kaninchenaustellung in Siersleben
 
03.09.2015:
Fussballtraining der kleinsten in Zabenstedt
 
29.08.2015:
Einschulung Siersleben
 
21.08.2015:
Phil Stewman übergibt Trikots an die kleinen Fußballer
 
09.07.2015:
Badfest in Augsdorf
 
25.06.2015:
Sportfest 2015 in Siersleben
 
12.06.2015:
Pfingstverein Augsdorf
 
12.06.2015:
Fussballnachwuchs in Aktion
 
21.05.2015:
Eröffnung Freibadsaison 2015 im OT Gerbstedt
 
21.05.2015:
Eröffnung Freibadsaison 2015 im OT Augsdorf
 
13.05.2015:
Maibaumstellen in Gerbstedt
 
04.04.2015:
Osterfeuer in Siersleben
 
13.03.2015:
Spatenstich Gemeindezentrum Friedeburg
 
11.02.2015:
Gedenkstein Schlacht am Welfesholz
 
09.10.2014:
Modellbahnen aus Beton erbaut von Herr Günther Beinert
 
08.09.2014:
Stadtfest 2014 in Gerbstedt
 
08.06.2014:
Städtepartnerschaftstreffen Grefrath und Frévent in Gerbstedt
 
24.05.2014:
Eröffnung Freibadsaison 2014 im OT Gerbstedt
 
24.05.2014:
Eröffnung Freibadsaison 2014 im OT Augsdorf
 
07.09.2013:
Stadtfest 2013 in Gerbstedt
 
07.09.2013:
Haldenbesteigung Otto Brosowski Schacht
 
27.06.2013:
Steingarten
 
24.06.2013:
1040 Jahrfeier im OT Thondorf
 
11.06.2013:
Eröffnung Freibadsaison 2013 in Gerbstedt
 
07.06.2013:
Eröffnung Freibadsaison 2013 im OT Augsdorf
 
06.06.2013:
Hochwasser in Friedeburg
 
04.06.2013:
Hochwasser in Friedeburg
 
28.05.2013:
Tag des Baumes
 
03.09.2012:
Stadtfest 2012 in Gerbstedt
 
27.08.2012:
Verkehrsminister Webel bei der Bürgeninitiative "Umgehungsstraße Siersleben" zu Gast
 
17.07.2012:
Zeltlager 2012 der Jugendfeuerwehren
 
17.07.2012:
10 Jahre Bürgermuseum in Gerbstedt
 
23.05.2012:
Eröffnung Freibadsaison 2012 in Gerbstedt
 
23.05.2012:
Eröffnung Freibadsaison 2012 im OT Augsdorf
 
13.09.2011:
Unwetter in der EG Gerbstedt
 
04.07.2011:
Übergabe neues Feuerwehrauto im OT Welfesholz
 
04.07.2011:
Übergabe Feuerwehrhaus in Siersleben
 
24.06.2011:
Partnerschaftstreffen
 
18.06.2011:
Klatschmohn
 
17.05.2011:
Schlossparkturnier in Helmsdorf und Westernreiten in Bösenburg
 
14.05.2011:
Eröffnung der Freibadsaison Augsdorf 2011
 
12.05.2011:
Eröffnung der Freibadsaison im Stadtbad Gerbstedt 2011
 
18.01.2011:
Hochwasser Friedeburg, 18.01.2011
 
14.01.2011:
Hochwasser Friedeburg, 14.01.2011
 
13.09.2010:
Highland-Games in Siersleben
 
28.08.2010:
Historischer Umzug
 
27.08.2010:
Festsitzung
 
26.08.2010:
Neptunfest
 
22.08.2010:
Zimmerhandwerk
 
22.08.2010:
Gewerkemarkt
 
10.08.2010:
Bergparade zur 270-Jahr-Feier Friedeburgerhütte
 
03.08.2010:
Sportfest in Siersleben
 
01.07.2010:
Maienaustragen
 
17.05.2010:
Rapsblüten
 
16.05.2010:
Frühlings-Impressionen
 
 
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