Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Markt 1
06347 Gerbstedt
(034783) 610
E-Mail:
Homepage: www.stadt-gerbstedt.de
Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 15.00 Uhr
Freitag geschlossen
Für den Bürgerservice Einwohnermeldeamt gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Für den Bürgerservice Schiedsstelle gelten folgende Öffnungszeiten:
jeden letzten Dienstag im Monat von
16.00-17.00 Uhr
Die Regionalbereichsbeamten werden für Sie als Bürgerinnen und Bürger jeweils Dienstags in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr
Sprechstunden im Regionalbereichsbüro, Markt 2 in
06347 Gerbstedt anbieten.
Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten
Für Aufgaben der Gefahrenabwehr ist außerhalb der Dienstzeit die Einsatzleitstelle des Landkreises Mansfeld-Südharz anzurufen, über welche eine Benachrichtigung des Diensthabenden der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt erfolgt.
Telefon: 03464/56988910
Aktuelle Meldungen
Das Fundbüro informiert
Die Eigentümer werden gebeten, sich bei der Stadt Gerbstedt, Markt 1,
06347 Gerbstedt zu melden.
Herzlichen Dank.
Aufgefunden wurde in Siersleben am 25.11.2019
1 Schlüsselbund.
Wahlbekanntmachung
(07.11.2019)Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) der Stadt Gerbstedt am
Sonntag, den 02.02.2020
durchgeführt wird.
Der Termin für eine eventuelle Stichwahl wird auf Sonntag, den 23.02.2020 festgesetzt.
Die Wahlzeit dauert jeweils von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Gerbstedt, den 07.11.2019
gez. I. Mahler
Die Wahlleiterin
Näheres unter Bekanntmachungen
Besuchen sie das Präventionsmobil des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt!
-
Wir beantworten Fragen zur persönlichen Sicherheit
-
Sie erhalten Tipps zur Sicherung des Eigentums und Verhaltensempfehlungen
Am 15.11.2019
von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Wo? Markt Gerbstedt
Foto: Besuchen sie das Präventionsmobil des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt!
Öffnungszeiten der Freibäder der Stadt Gerbstedt
Montag bis Sonntag
11.00 - 19:00 Uhr
Witterungsbedingt können die Öffnungszeiten auch flexibel gestaltet werden.
Hinweis an alle Hundehalter zur Verunreinigung durch Hundekot
(09.04.2019)Bei der Stadt Gerbstedt gehen immer wieder Beschwerden über Verschmutzungen der öffentlichen Flächen durch Hundekot ein. Diese Verschmutzungen werden auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen, in Parks und sogar auf Spielplätzen hinterlassen.
Die Hundekothaufen bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung.
Durch diese Verunreinigungen können Krankheiten übertragen werden. Hundekot kann bei unmittelbarem Kontakt die Gesundheit unserer Kinder durch Bakterien, Viren oder Würmer bedrohen.
Aus diesem Grund ist Hundekot als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes einzustufen und ist durch den Hundehalter schnellstmöglich zu beseitigen.
Diese Reinigungspflicht steht noch vor der Straßenreinigungspflicht des Anliegers.
Wenn Sie also mit Ihrem Hund Gassi gehen, lassen Sie ihn nicht unbeaufsichtigt laufen.
Hat er sein Geschäft gemacht, dann nehmen Sie das mehr oder weniger große Häufchen mit Hilfe einer Tüte auf und entsorgen es zu Hause in Ihrer Restmülltonne.
So tragen auch Sie dazu bei, dass unsere Orte lebenswerter und sauberer werden.
Beachten Sie also bitte diese Regeln und Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken.
Ihre Ordnungsverwaltung
EG Stadt Gerbstedt
Information des Ordnungsamtes an alle Hundehalter
Aus gegebenem Anlass wird auf das Landeswaldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hingewiesen:
§ 28 Abs. 2 LWaldG LSA
„ Es ist verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
Hunde sind in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 15 Juli anzuleinen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes.„
Helfen Sie mit, unsere Natur und Landschaft zu schützen.
Der Ortschaftsrat der Gemeinde Friedeburgerhütte wünscht
Im Namen vom Ortschaftsrat der Gemeinde Friedeburgerhütte wünsche ich allen Einwohnern der Ortschaften Adendorf und Friedeburgerhütte, auch allen Einwohnern der Einheitsgemeinde ein Frohes und Gesegnetes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr!
gez. Detlef Matthews
Ortsbürgermeister
Hirschkäfer gesucht!
(04.06.2018)Bereits von 2011 bis 2012 fanden im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Untersuchungen zum Vorkommen des Hirschkäfers (Lucanus cervus) im gesamten Bundesland Sachsen-Anhalt statt.
Insgesamt gingen damals über 500 Vorkommensmeldungen ein. Danke dafür. Diese Untersuchungen werden 2018 bis 2019 wiederholt, um feststellen zu können, wie sich die Bestände der Art entwickelt haben. Deshalb: Ihre Hilfe wird erneut gebraucht.
Wenn Sie Hinweise zum Auftreten der Art (Tierbeobachtungen, Funde von Hirschkäferresten, Fotos usw.) innerhalb Sachsen-Anhalts liefern können, bitten wir Sie, entsprechende Informationen an die nachfolgende Adresse zu übermitteln.
Dr. Werner Malchau, Republikstr. 38, 39218 Schönebeck,
Mail: Wernermalchau@aol.com
Tel. + Fax: 03928 400 483, 0178 85 82 611,
Telefonische Rücksprachen sind aus organisatorischen Gründen erst nach dem 10. Juni möglich.
[Download]
Wahl der Schöffen für die am 01.01.2019 beginnende Schöffenperiode
Die Wahlperiode der derzeit tätigen Schöffen und Hilfsschöffen wird zum 31.12.2018 auslaufen.
Für die ab dem 01.01.2019 beginnende (bis zum 31.12.2023 dauernde) neue Wahlperiode sind daher die Schöffen und Hilfsschöffen neu zu wählen.
Benötigt werden Schöffen und Hilfsschöffen für die Tätigkeit beim Schöffengericht Amtsgericht Eisleben und auch Schöffen für die Tätigkeit bei einer Strafkammer des Landgerichts Halle.
Das Amt eines Schöffen ist eine Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG) ausgeübt werden.
Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzung erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen.
Selbstbenennungen sind zulässig.
Bei Interesse für die Tätigkeit als Schöffe bzw. Hilfsschöffe bitten wir alle interessierten Bürger aus der Stadt Gerbstedt und aus den dazugehörenden Ortsteilen sich bis zum 30.04.2018
bei der Stadt Gerbstedt, Hauptverwaltung, Markt 1 in 06347 Gerbstedt zu melden, um sich für die Schöffenwahl in die Vorschlagsliste eintragen zu lassen.
Information zum Datenwiderspruch
Die Stadt Gerbstedt macht darauf aufmerksam, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit haben, gegen die Weitergabe ihrer im Melderegister gespeicherten personenbezogenen Daten in bestimmten Fällen einen Widerspruch einzulegen.
Dieser Datenwiderspruch kann im Einwohnermeldeamt schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden.
Er gilt unbefristet bis auf Widerruf.
Personen, die bereits in den Vorjahren eine derartige Erklärung abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern.
Das Formular ist unter Bürgerservice, Formulare und Anträge, An-/Ab- und Ummeldungen zu finden.
Änderung Öffnungszeiten Freibäder Augsdorf und Gerbstedt ab 1.7.2017
Ab dem 1.7.2017 werden die Öffnungszeiten der Freibäder in Augsdorf und Gerbstedt geändert.
Montag bis Freitag
11.00 - 19:00 Uhr (wie bisher)
Samstags, Sonntag, sowie an gesetzlichen Feiertagen
10.00 - 19.00 Uhr (neu)
Das Fundbüro informiert
Am 13.04.2017 wurde in Gerbstedt, Am Turmplatz 1 Schlüssel mit Anhänger „Plüschaffe“ aufgefunden.
Der Eigentümer wird gebeten sich in der Stadt Gerbstedt, Markt 1, 06347 Gerbstedt zu melden.
Ansprechpartner Fundbüro
Iris Mahler
(034783) 61-125
Das Fundbüro informiert
Am 28.03.2017 wurde in Hübitz „ Gewerbegebiet Thälmannschacht“ 1 Schlüsselbund mit "Pieper" aufgefunden. Der Eigentümer wird gebeten sich in der Stadt Gerbstedt, Markt 1, 06347 Gerbstedt zu melden.
Ansprechpartner Fundbüro
Iris Mahler
(034783) 61-125
Die Polizei bitte um Mithilfe!
Wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, ermittelt das Polizeirevier Mansfeld- Südharz in einem Fall der Gemeinschädlichen Sachbeschädigung nach § 304 des Strafgesetzbuches.
In der Zeit vom 25.02.2017 17:00 Uhr bis 26.02.2017 09:30 Uhr (Feststellzeit) wurden in Gerbstedt in der Bahnhofstraße mehrere überregional bekannte Eisenbahnmodelle aus Beton von unbekannten Tätern zerstört.
Der materielle Schaden wird auf ca. 3.000,00 Euro geschätzt. Der ideelle Schaden ist nicht in Zahlen auszudrücken.
Bei der Aufklärung dieser Straftat ermittelt die Polizei mit Hochdruck. Dabei sind wir auch auf Ihre Hinweise angewiesen.
Haben Sie in der besagten Tatnacht ungewöhnliche Beobachtungen am Tatort oder in der Stadt gemacht?
Haben Sie Geräusche ausgemacht, welche nicht typisch waren?
Kennen Sie Personen, welche sich möglicherweise über die Tat unterhalten haben oder gar damit prahlen?
Für sachdienliche Hinweise richten Sie sich bitte an das Polizeirevier Mansfeld-Südharz unter der Rufnummer 03475/670-293 oder Ihre Regionalbereichsbeamten Herrn Seidensticker unter der Nummer 0160/2626876 oder Herrn Ecke unter der Nummer 0160/2626498.
Vielen Dank!
Ihr Regionalbereichsbeamter
PHM Seidensticker
Die Bauverwaltung informiert!
Mietspiegel der Stadt Gerbstedt
Aktuelle Mietpreise 2017 für Wohnungen in Gerbstedt pro Quadratmeter.
Foto: Die Bauverwaltung informiert!
Tierseuchenrechtliche Anordnung
Tierseuchenrechtliche Anordnung zur Aufstallung von
Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest)
- Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung -
Auf der Grundlage der §§ 6, 24, 26, 32, 37, 38 des Tiergesundheitsgesetzes (Tier-GesG) vom 22. Mai 2013 (BGBI. 1 S. 1324), der §§ 7 und 13 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBI. I S. 1212) und des § 4 Abs . 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBI. 1 S. 203) jeweils in der aktuell gültigen Fassung erlässt das Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung Mansfeld Südharz folgende Allgemeinverfügung:
1. Im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz dürfen Hühner, Truthühner ,
Perlhühner , Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Ge-
flügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen
von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere), gehalten werden.
2. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art in-
klusive Tauben sind im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz verboten.
3. Die sofortige Vollziehung für diese Maßnahmen wird im öffentlichen Interesse
angeordnet.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Begründung:
Das FLI bewertet das Risiko der Einschleppung des Influenza-Virus H5N8 aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände als "hoch". In mehreren Bundesländern
sind zahlreiche Funde von H5N8 in Nutzgeflügelbeständen und bei mehr als 200 verendeten Wildvögeln bestätigt worden. Inzwischen sind Fälle von positiven Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen, also
auch in benachbarten Bundesländern, bestätigt.
Den kompletten Beitrag entnehmen Sie bitte der .pdf Datei
[Tierseuchenrechtliche Anordnung]
Trikot-Übergabe Autohaus Schubert Motors
Am 22.10.2016 fand durch das Autohaus Schubert Motors eine weitere Trikot-Übergabe an den SV Blau-Rot Zabenstedt statt. Hierbei hat sich Antonia Werner als Angestellte des Autohauses und als Mitglied des SV Blau-Rot Zabenstedt erfolgreich eingesetzt. Entscheident für den Sponsor ist die langjährige erfolgreiche Nachwuchsarbeit der Mitglieder des SV Blau-Rot Zabenstedt. Denn Spieler wie Guido Kürbis und Denis Engel spielen nicht nur selbst in der 1. Mannschaft des Sportvereins, sondern zeigen als Nachwuchstrainer dem Nachwuchs der Jugendspielgemeinschaft Einheit Schlenze so manche Tricks und Kniffe. Darüber hinaus steht auch bei den Verantwortlichen des Vereins, wie bei Patrick Thate, das Wohl der jungen Spieler stets im Vordergrund. Daher haben sich die Betreiber von Schubert Motors entschieden, dem SV Blau-Rot Zabenstedt auch mal etwas Gutes zu tun ...
Foto: Trikot-Übergabe am 22.10.2016 durch das Autohaus Schubert
Trikot-Übergabe der Schlosserei Lange
Trikot-Übergabe der Schlosserei Lange aus Gerbstedt an die 1. Männermanschaft des Blau-Rot Zabenstedt am 15.10.2016 durch den Inhaber Gerd Lange, einem langjährigen Mitglied des SV Blau-Rot Zabenstedt.
Herr Lange ist immer wieder für eine Überraschung gut. So überraschte er die Spieler und Trainer am Spieltag mit einem nagelneuen Satz Trikots mit dem Satz " Da seht ihr wieder Standesgemäß aus!"
Beim Mannschaftsfoto stellten dies dann auch alle Spieler fest. "Wir sehen wieder Standesgemäß aus"
Foto: Trikot-Übergabe der Schlosserei Lange
Wahl zum Bürgermeister - Vorläufiges Ergebnis
Wahl zum Bürgermeister - Vorläufiges Ergebnis
Die Angaben erfolgen unter Vorbehalt
(hier bitte klicken)
Unser Dorf hat Wochenende
(06.09.2016)Unser Dorf hat Wochenende
Der MDR hat im Rahmen seiner Sendereihe "Unser Dorf hat Wochenende" eine sehr interessante Reportage über die Ortschaft Heiligenthal gestaltet. Hier erhält man einen Einblick über die Einwohner und ihr Treiben in Heiligenthal...
Hier geht es zur Sendung des MDR.
Informationen zur Umlage der Verbandsbeiträge
Informationen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände
„Fuhne/Ziehte“, „Untere Saale“ und „Wipper-Weida“
Allgemeines:
Im vergangenen Jahrhundert wurde das Gewässernetz stark ausgebaut um beispielsweise bebaute Gebiete gegen Hochwasser oder Vernässung zu schützen sowie landwirtschaftlichen Nutzern bessere Vorflutverhältnisse zu schaffen. Damit das Wasser möglichst ungehindert abfließen kann, zum Beispiel mit Hilfe von Gefällen oder künstlicher Hebung, werden dauerhafte Erhaltungsmaßnahmen benötigt welche wiederum dem Lebensraum für Fauna und Flora dient.
Durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und die Landeswassergesetze (für Sachsen-Anhalt WG LSA) werden ordnungsgemäße Abflüsse sowie Entwicklung, Erhaltung und Pflege von Gewässern vorgeschrieben, denn durch nachhaltige Bewirtschaftung von Gewässer wird die Lebensgrundlage eines Jeden geschützt.
Unter Gewässerunterhaltung werden somit alle Maßnahmen wie Reinigung und Freiräumung von Gewässerbetten sowie Erhaltung und Neuanpflanzung von Ufergehölzen und –baumbeständen verstanden. Ebenso müssen Anlagen, die der ordnungsgemäßen Abführung des Wassers dienen, unterhalten werden.
In der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt werden mithilfe von regelmäßigen Gewässerschauen, die Gewässer und –abschnitte im Gemeindegebiet hinsichtlich des Unterhaltungszustandes kontrolliert. Diese werden i.d.R. durch den jeweiligen Unterhaltungsverband durchgeführt bei denen neben den Mitarbeitern der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde, der Stadtverwaltung, des Landesbetrieb Bau (Straßenmeisterei) und vom „Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd“ sowie den (schaubeauftragten) Landwirten alle interessierten Bürger teilnehmen können. Termine und jeweilige Besichtigungspläne werden rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gegeben.
Zuständigkeiten:
Für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung ist das Land, vertreten durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) zuständig. Gewässer 1. Ordnung sind Gewässer die eine erhebliche wasserwirtschaftliche Bedeutung haben (z.B. Binnenwasserstraßen). Die Bundeswasserstraßen (z.B. untere Saale) werden jedoch von der Wasserstraßenverwaltung des Bundes unterhalten.
Für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung sind Unterhaltungsverbände zuständig. Diese Gewässer sind „nicht schiffbare Gewässer“. Darunter fällt Oberflächen- und Grundwasser welches durch Gräben, Bäche und kleinere Flüsse aufgenommen wird.
Beitragspflicht:
Die Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt ist Pflichtmitglied in den Unterhaltungsverbänden „Fuhne/Ziehte“, „Untere Saale“ und „Wipper-Weida“, gemäß §54 (3) WG LSA und hat somit Beiträge für die Durchführung erforderlicher Unterhaltungsmaßnahmen an den jeweiligen Unterhaltungsverband abzuführen.
Die Unterhaltungsverbände sind seit 01.01.2015 verpflichtet auch für Flächen die in Gewässer 1. Ordnung entwässern Beiträge in gleicher Höhe mit zu erheben und diese dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft zu erstatten.
Die erhobenen Beiträge der Unterhaltungsverbände werden auf die Flächeneigentümer umgelegt. Dazu beschließt der Stadtrat i.d.R. jährlich eine Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge
(www.stadt-gerbstedt.de/rechtsgrundlagen/1/satzungen).
Im September/Oktober erhalten voraussichtlich alle betroffenen Flurstückseigentümer den „Umlagebescheid 2015 - Bodenbeitrag“. Erhobene Umlagebeträge werden in vollem Umfang durch die Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt an die zuständigen Unterhaltungsverbände abgeführt. Bitte prüfen Sie die Angaben auf Richtigkeit und informieren bei Bedarf der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Krüger, erreichbar unter 034783-61-132.
Ihre Bauverwaltung der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
K.Krüger
Neue Service Angebote auf Internetsteite der Einheitsgemeinde
Auf der Internetsteite der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt stellen wir Ihnen ab heute zwei neue Service Angebote zur Verfügung.
Unter Bürgerservice / Digitaler Kummerkasten können Sie ihre Anliegen mitteilen. Diese werden dann zur enstprechenden Abteilung weitergeleitet.
Unter Immobilien können Einwohner der Einheitsgemeinde für ihre Immobilien Private Inserate eintragen lassen.
Dies gilt jedoch nicht für gerwerbliche Inserate!
Nähere Informationen erhalten sie hier.
Projekte 2017 in der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
(22.06.2016)Projektaufruf für Privatpersonen, Unternehmen und Vereine für LEADER-Projekte 2017 in der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
LEADER ist ein Programm der Europäischen Union zur Förderung des ländlichen Raumes. Hierbei soll durch innovative Investitionen in den ländlichen Raum der demografische Wandel gestaltet werden und die Lebensqualität der Menschen in den Regionen erhalten bleiben.
Das besondere ist hierbei, dass Anträge für Vorhaben und Projekte nicht nur von öffentlichen Einrichtungen eingereicht werden können. Auch Privatpersonen, Unternehmen und Vereine sowie Kirchen können sich bis zum 30. September für das Förderjahr 2017 bewerben. Da können neben Existenzgründungen auch Betriebserweiterungen gefördert werden. Genauso wird die Verbesserung der touristischen Infrastruktur oder die gewerbliche Nachnutzung von Gebäuden unterstützt. Die Möglichkeiten für förderfähige Vorhaben sind sehr vielfältig.
Für dieses Jahr wurde bereits eine Prioritätenliste durch das engagierte LEADER-Management des Landkreises Mansfeld-Südharz unter Leitung von Michael Schumann erstellt. Die Anträge werden bereits bearbeitet und es gibt bisher so manchen Lichtblick. So ist die Sanierung des Aussichtsturmes im Stadtpark von Gerbstedt in greifbare Nähe gerückt. Ebenso wird die Wiederherstellung der unterirdischen Klostergänge positiv durch das LEADER-Management begleitet.
Die Höhe der Förderung für Privatpersonen und Unternehmen liegt bei 50%. Vereine werden sogar mit 80 % der Gesamtsumme gefördert. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage unter: http://lag-ms.de/.
Unterstützung bei der Antragstellung finden Sie selbstverständlich auch bei Ihrer Bauverwaltung der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt unter der Telefonnummer: 034783/61-134.
Fotowettbewerb online
Die Jury um Bürgermeister Siegfried Schwarz hatte es nicht
leicht. Sie mussten aus den vielen Einsendungen die schönsten
Bilder heraussuchen. Keine leichte Aufgabe, denn jeder Foto-
graf hatte sich bei seinen Fotos sehr viel Mühe gegeben.
Die Jury durfte sogar erleben, wie man seinen Lieblingsort bild-
lich und literarisch umschreiben kann So geschehen durch Frau
Pokorny aus Welfesholz. Sie fand zu jedem Buchstaben ihres
Ortes die passenden Worte und fügte alle Zeilen zu einem sehr
interessanten Reim zusammen. Dies hat sie begleitet, durch ein
Bild, welches eine plastisch nachgestellte Schlachtszene vor
dem Gut Welfesholz zeigt. Darüber hinaus wurden sogar gan-
ze Fotoalben von den Hobbyfotografen abgegeben, aus denen
ebenfalls die besten Motive herausgesucht werden konnten.
Auch da war so manches Kleinod dabei. „Ich bin sehr über-
rascht, über das große Interesse an unserer Fotoaktion“ sagte
Siegfried Schwarz, während er versuchte, die ganzen Bilder zu
überblicken. „Und ich wusste gar nicht, dass wir so viele gute
Fotografen in der Einheitsgemeinde haben. Vielleicht sollten wir
jedes Jahr so einen Fotowettbewerb durchführen, da kann je-
der sehen, wie schön unsere Heimat ist.“ So der Bürgermeister
weiter. Eine Übersicht der besten Bilder und Motive erhalten Sie
auf der Homepage der Stadt Gerbstedt. Hier können Sie auch
gleich einen Blick auf den wöchentlich erscheinenden kostenlo-
sen Newsletter werfen und Ihn bei Bedarf anfordern.
„Nun möchte ich mich noch bei allen bedanken, die sich an
unserer Fotoaktion beteiligt haben. Mit Ihren eingesendeten
Bildern geben Sie allen Einwohnern und den Gästen der Stadt
Gerbstedt die Gelegenheit, die Schönheit unserer Stadt aus Ih-
ren persönlichen Blickwinkeln zu betrachten. „Vielen Dank.“
Vorläufiges Wahlergebnis Landtagswahl vom 13.3.2016 der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
(13.03.2016)Zum vorläufigen Wahlergebnis der Landtagswahl
vom 13.3.2016 der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt
Spatenstich am Rittergut
(01.03.2016)Die Sonne meinte es gut mit den Gerbstedtern und seinen Gästen am 01.03.2016. So wurde der Spatenstich zum Bau der Mehrzweckhalle am Rittergut mit viel Sonnenschein und annähernd angenehmen Temperaturen begleitet. Landesverkehrsminister Webel und auch die Landrätin rieben sich zwar noch kurz die Hände, bevor sie ihren Spaten ergriffen, aber spätestens nach dem die Kindergartenkinder „Wollt ihr fleißige Handwerker sehen …“ sangen, wurde es Ihnen auch warm ums Herz.
„Endlich“ äußerte sich Bürgermeister Siegfried Schwarz in einem anschließenden Gespräch. „Bereits im Jahr 1999 beschloss der damalige Stadtrat das Gelände des Rittergutes zu sanieren und ein anständiges Gebäude zu errichten. Dass es so lange dauert, damit hat bestimmt niemand gerechnet.“ Der Bürgermeister erwähnte auch die vielen Gespräche und die Überzeugungsarbeit, die in den letzten Jahren immer wieder geleistet werden musste. „Nun ist es endlich geschafft, und die Stadtkasse wird nicht einmal damit belastet, denn 2/3 Drittel der Investitionssumme werden aus einem Landesentwicklungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt als Förderung bereitgestellt und das restliche Drittel wird von der Sachsen-Anhaltinischen Landesentwicklungsgesellschaft (SALEG) zur Verfügung gestellt.
Dafür entsteht im Zentrum Gerbstedts ein Gebäude mit insgesamt fünf Wohnungen, die altengerecht ausgestattet sind und selbstverständlich mit einem Fahrstuhl erreicht werden können. Bezahlbar sind die Wohnungen mit 6,5 € pro m2 auch, sodass sich interessierte Bürger schnell an die Stadtverwaltung Gerbstedt wenden sollten.
Foto: Spatenstich am Rittergut
Zerstörung und Beschädigung von Wahlplakaten
(24.02.2016)Magdeburg, den 24. Februar 2016
Die Landeswahlleiterin
Landtagswahl am 13. März 2016
Zerstörung und Beschädigung von Wahlplakaten
Die Landeswahlleiterin sieht mit Sorge die ansteigende Anzahl der beschädigten oder zerstörten Wahlplakate der Parteien, die an der Landtagswahl am 13. März 2016 teilnehmen.
Die Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes und die freie Meinungsäußerung auch in Form von Wahlwerbung, zum Beispiel Plakaten, sind grundlegende Voraussetzungen in einer Demokratie und dürfen in keiner Weise behindert werden.
Es gebietet die Fairness in einem Wahlkampf nicht eigenhändig Hand anzulegen und die Plakate zu zertrümmern, zu beschädigen oder zu entwenden.
Die Bekämpfung des jeweiligen politischen Gegners ist mit Sachargumenten im verbalen Austausch zu führen. Für Vandalismus ist in der politischen Auseinandersetzung kein Platz.
Ich bitte alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger um Unter-
stützung für einen fairen Wahlkampf. Helfen Sie mit, dass Vandalismus bei uns im Land keine Chance hat.
Bekanntmachung zur Ergänzungswahl Rottelsdorf
(21.01.2016)Bekanntmachung zur Ergänzungswahl Rottelsdorf
Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Ergänzungswahl für die Ortschaft Rottelsdorf am Sonntag, den 24.04.2016 stattfindet.
[Download]
Information der Ordnungsverwaltung
(20.01.2016)Änderung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren
Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot nach § 3 Abs. 4 HundeG LSA ab 01. März 2016
Unter Hinweis auf die Änderung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren ( Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 27 vom 02.11.2015 ) setzen wir Sie hiermit in Kenntnis, dass ab 01. März 2016 die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit gefährlichen Hunden nach § 3 Abs. 2 HundeG LSA verboten ist.
Gefährliche Hunde sind Hunde, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und - einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12.04.2001 nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen.
Die Rassezugehörigkeit eines Hundes bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen dieser Hunderassen.
Für folgende Hunderassen wird laut Gesetz die Gefährlichkeit vermutet: Pittbull-Terrier, American Staffordshire- Terrier, Staffordshire- Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Ordnungswidrig handelt, wer gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 züchtet oder vermehrt oder mit diesen handelt.
Neue Regelungen bei Wohnungswechsel
(08.10.2015)Mit dem neuen Bundesmeldegesetz, welches am 1. November 2015 in Kraft treten wird, werden erstmals bundesweit und unmittelbar geltende Vorschriften für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die mit dem Vollzug des Melderechts befassten Behörden geschaffen. Daraus resultierend gelten ab 1. November 2015 neue Regelungen, die von Bürgerinnen und Bürgern bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind.
Näheres unter Bekanntmachungen das benötigte Formular finden Sie unter Formulare und Anträge.
Wahl der „1.Kuchenlandkönigin“ ist entschieden.
(07.09.2015)STADTFEST 2015 in GERBSTEDT
1030 Jahre Gerbstedt
485 Stadtrecht Gerbstedt
2015 Wahl der ersten Kuchenlandkönigin
Am 5. September 2015 zum traditionellen Stadtfest wurde die erste Kuchenlandkönigin gekrönt. Fünf Anwärterinnen, die den geforderten Kriterien entsprechend mit einem selbst gebackenen Kuchen stellten sich der Jury. Diese bestand aus den Ortschaftsräten.
Kuchenlandkönigin ist nun Annett Nordmann, Krone und Scherbe trug sie mit Stolz.
Ihr neues Amt nahm sie bis zum Schluss des Stadtfestes wahr.
Wir gratulieren ihr nochmals ganz herzlich.
Alle Kandidatinnen hatten sich toll bemüht, alle Kuchen waren köstlich, dank allen Mitstreiterinnen. So haben sie alle ihren Preis wohl verdient. Warum Gerbstedt das Kuchenland ist: „Die Geschichte erzählt, dass der Gesangsverein im Monat Mai, Jahreszahl nicht genau bekannt, zu einem Sängerwettstreit angetreten war.
Sie waren hoch motiviert um zu gewinnen und bemühten sich besonders hochdeutsch zu singen. Aber ihr dargebotenes Lied „... schön ist die Jugendzeit„ klang mundartlich „... schön ist die Kuchenzeit“.
Man bespöttelte den Gerbstedter Männerchor im Scherz „Die Kuchen“ und so ist Gerbstedt das Kuchenland“. Das Fest war gut besucht. Im Festzelt war kein freier Platz mehr. Das Wetter war uns gut gesonnen. Traditionsgemäß wird vor dem Stadtfest am Freitag ein Fackel-
umzug mit der Schalmeienkapelle Zickeritz durchgeführt. Die Mitglieder der Feuerwehr und Jugendfeuerwehr begleiteten den Umzug. Im Festzelt bot die Zickeritzer Schalmeienkapelle zusätzlich noch ein Extrakonzert und so wurde der Abend musikalisch eingeleitet bevor der Diskoabend mit „DJ ALEX“ begann.
Nach der Kranzniederlegung am Samstag am Ehrenmal Klosterplatz mit dem Schützenverein Gerbstedt und den Jagdhornbläsern Heiligental, leideten die Jagdhornbläser mit ihrer Musik im Festzelt die offizielle Eröffnung ein. Das diesjährige Stadtfest stand unter dem Motto „Gerbstedt das Kuchenland“ und so kam dies in vielen Beiträgen zum Ausdruck.
Dank für die kulturellen Beiträge des Frauenchors der Volkssolidarität, der Gerbstedter Musikanten, Herrn Markus für seinen Mundartbeitrag und dem “Sängerbaron“ Phil Stewman.
Weiterhin möchten wir uns bedanken bei dem Team mit Herrn Heidler und Herrn Elster im Bürgemuseum für die Veranstaltung „Kaffee bei Rigdak mit idividuellen Führungen“. Die Kinder freuten sich über die Basteleien und Gesichtsmalereien von Frau Bendzko. Ein Kinderkarussell und weitere Belustigungen und Naschereien gab es von der Schaustellerfamilie Laubinger. Die musikalische Umrahmung erfolgte durch „DJ ALEX“ bis
zum Auftritt der Musikband „Borderline“, die das Fest abrundeten. Die Band fand großen Anklang, es wurde getanzt und gefeiert bis zum Schluss. Zwischendurch gab es natürlich wie immer noch ein kleines Feuerwerk. Für das leibliche Wohl sorgte wieder das Ratskellerteam.
Dank allen, die mitgeholfen haben bei der Vorbereitung und
Durchführung des Stadtfestes. Wichtig ist nochmals zu erwähnen, dass die finanzielle und materielle Absicherung nur Dank der Hilfe zahlreicher Sponsoren möglich gewesen ist.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
gez. B. Höhndorf
Ortsbürgermeisterin
Fotos können hier aufgerufen werden
Foto: Wahl der „1.Kuchenlandkönigin“ ist entschieden.
Herzlich willkommen den beiden Regionalsbereichsbeamten der Polizei.
(14.01.2015)Am 13.01.2015 konnten die Regionalsbereichsbeamten (RBB) Polizeihauptkommissar Uwe Zillmann und Polizeihauptmeister Gunter Seidensticker ihre neue Dienststelle am Markt 2 in Gerbstedt beziehen. Herr Schwarz und die Ortsbürgermeister begrüßten diese in ihren neuen Räumlichkeiten.
Die Erreichbarkeit der beiden Beamten sind:
Herr Seidensticker - 0160 2626876
Herr Zillmann - 0160 2626498
Mailadresse - rbb-gerbstedt@polizei.sachsen-anhalt.de
Strechstunde - Donnerstag von 16.00 - 18.00 Uhr
Foto: J.Halle
Foto: Herzlich willkommen den beiden Regionalsbereichsbeamten der Polizei.
Der Landkreis informiert!
(27.11.2014)Der Landkreis informiert über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza
Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung kann über Downloads heruntergeladen werden.
[Download]
Einbruch in die Naturgrundschule Heiligenthal
(27.10.2014)Leider wurde schon wieder in die Naturgrundschule Heiligenthal eingebrochen. Unter anderem haben die Täter Monitore der Marke Terra gestohlen. Diese wurden jedoch mit einem Schriftzug kenntlich gemacht. Wurden vielleicht solche Monitore angeboten?
Hinweise bitte an 03478361110 oder
info@stadt-gerbstedt.de
Foto: Terra 2210 Monitor
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15.12.2019
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3. Advent in Gerbstedt
3. Advent 15.12.2019 17 Uhr: "der Weihnachtsmann kommt" und "Singen mit Kindern" und der ... [mehr]22.12.2019
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4. Advent in Gerbstedt
4. Advent 22.12.2019 ab 15 Uhr: "kleiner Weihnachtsmarkt" mit Livemusik, Kinderkarussell und ... [mehr]31.12.2019
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Silvesterparty im Dorfkrug Freist,mit Band > PaFloMa,am DJ-Pult Thomas aus Lochwitz und unserem ... [mehr]Fotoalben
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