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Wahlaufruf und Hinweise der Landeswahlleiterin

Landeswahlleiterin Christa Dieckmann appelliert an alle Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung beizutragen. „Demokratie braucht Wählerinnen und Wähler“, so Christa Dieckmann. Wähler können am Wahlsonntag in ihrem Wahllokal wählen oder noch von der Briefwahl Gebrauch machen.
Wichtig ist, dass Wähler im Wahllokal nicht nur ihre Wahlbenachrichti-
gung und ihren Ausweis mitbringen, sondern auch eine medizinische
Maske. Denn zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus kann im Wahllokal nur wählen, wer Maske trägt.

Ausnahmen sind nur mit ärztlicher Bescheinigung oder aufgrund eines zwingenden Grundes möglich.

Handdesinfektion und Abstandhalten sind ebenso Pflicht.