Wahlbekanntmachung der Stadt Gerbstedt Wahlausschuss 2024
Auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt fordere ich alle, in der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt sowie deren Ortschaften vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir
bis zum 22.12.2023
Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer des Wahlausschusses zur Wahl des Stadtrates sowie der Ortschaftsräte der Einheitsgemeinde Stadt Gerbstedt vorzuschlagen.
Gemäß § 8a Abs.2 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind für die Ortschaftsratswahlen die Wahlorgane der Stadt Gerbstedt zuständig. Daher ist für alle am 09.06.2024 stattfindenden Kommunalwahlen nur ein Wahlausschuss zu bilden.
Ich mache darauf aufmerksam, dass ich für den Fall, dass nicht genügend Wahlberechtigte als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer vorgeschlagen werden, weitere Beisitzer und ihre Stellvertreter nach meinem Ermessen aus den Reihen der Wahl-berechtigten berufen werde.
Auf § 13 Abs. 1 bis 3 sowie § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt weise ich ausdrücklich hin.
Gerbstedt, den 07.12.2023
gez. Mahler
Wahlleiterin