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Achtung Schöffenwahl - Wir bitten um Beachtung

27. 01. 2023

Die Wahlperiode der derzeit tätigen Schöffen und Hilfsschöffen wird zum 31.12.2023 auslaufen. Für die ab dem 01.01.2024 beginnende (bis zum 31.12.2028 dauernde) neue Wahlperiode sind daher die Schöffen und Hilfsschöffen neu zu wählen. Benötigt werden Schöffen und Hilfsschöffen für die Tätigkeit beim Schöffengericht Amtsgericht Eisleben und auch Schöffen für die Tätigkeit bei einer Strafkammer des Landgerichts Halle.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG) ausgeübt werden.

Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzung erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen. Selbstbenennungen sind zulässig.

 

Bei Interesse für die Tätigkeit als Schöffe bzw. Hilfsschöffe bitten wir alle interessierten Bürger aus der Stadt Gerbstedt und aus den dazugehörigen Ortsteilen sich bis zum

 

28.04.2023

 

bei der Stadt Gerbstedt, Hauptverwaltung, Markt 1 in 06347 Gerbstedt zu melden,

um sich für die Schöffenwahl in die Vorschlagsliste eintragen zu lassen.

 

Es besteht die Möglichkeit, sich gleich hier das Antragsformular für die Bewerbung zur Schöffenwahl herunterzuladen.

 

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.schoeffenwahl2023.de

 

 

Bild zur Meldung: Achtung Schöffenwahl - Wir bitten um Beachtung